Volltext : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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lenden  Mandatarien  ad  insinuandum  in  ihren
  Schriften  ebenfalls  ausdrücklich  benennen.

In  jenen  Parteisachen,  die  bei  den
Uneergerichten  und  anderen  Polizeibehörden
instruirt  und  mit  Gutachten  hierorts  vorgelegt

  werden,  haben  diese  die  Eincreibung

und  Einsendung  dießortiger  Taxen  und  Sporteln
  ohne  weiters  zu  beforgen.
IV.

Jene  Eingaben,  worin  die  vorgeschriebene
  Benennung  der  befraglichen  Mandatarien
  unterlassen  wied,  bleiben  entweder  ohne
Erledigung,  oder  die  hierauf  geschöpften  Beschlüsse
  so  lange  unausgeferrige  liegen,  bis
ssch  ein  Mandatar  zur  Auclösung  meldet.
Parteien,  die  auswärts  wohnen,  jedoch
persönlich  sich  in  hiesiger  Stadt  einfinden,
und  aus  D#selunon  warten,  haben  dieses
und  zugleich  das  Haus,  woselbst  sie  sich  aufhalten,
  zu  bemerken,  damit  ihnen  die  Expedition
  durch  den  Kanzleiboten  zugeschickt  werden
  kann.

Eichstädt  den  4.  Februar  r800.
Königliches  General  =  Kommissarlat
  des  Altmühl-Kreises.
Graf  von  Tassis.

von  Heckel.

 

(Den  diesjährigen  Prüfungs-Konkurs  zur  Besezung
  der  Pfarreien  und  geistlichen  Benefizien
für  die  Priester  im  Unterdonau-,  Regenund
  Nab-Kreise  betreffend.)

Im  Namen  Seiner  Mafestät  des  Königs.

Zufolge  allerhöchster  Verordnung  vom

12.  November  vorigen  Jahres  wird  hiedurch

bekanm  gemachr,  daß  der  Konkurs  zur  Be-#ung

  der  Pfarreien  und  geistlichen  Benefi- 



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zien  fuͤr  die  konkursfaͤhigen  Priester  im  Unterdonau-,
  Regen-  und  Nab-Kreise
am  8.  Mai  laufenden  Jahres  bei  dem  koͤniglichen
  General-Kommissarkate  des  Unterdonau-Kreises
  eröffnet  werden  wird.

Die  Konkurrenten  haben  die  Bedingungen
  zu  erfüllen,  welche  die  Verordnungen,
besonders  jene  vom  §s.  und  30.  Dezember
1806  und  vom  12.  November  1808  vor—-schreiben.


Passau  den  9.  Februar  1809.
Königliches  General-Kommissariat

  des  Unterdonau  Kreises.

v.  Stichaner.
Stiwel.

 

(Die  Erledigung  der  Pfarrei  Berazhausen,
Landgerichts  Heman,  betreffend.)
Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Die  Pfarrei  Berazhausen,  Landgerichts
  Hemau,  ist  durch  den  Tod  des  dortigen
  Pfarrers  Jakob  Wenkmann  erledige.
Die  Bevölkerung  derselben  belauft  sich  auf
1900  Seelen;  die  pfarrlichen  Verrichtungen
machen  einen  Kooperator  nothwendig;  die
Einkünfte,  welche  in  einer  Kompetenz  an
Geld,  Holz  und  Getreid,  ferner  in  den
Stollgebühren  und  dem  Genusse  von  zwei
Tagwerk  Widdum-Wiesen  bestehen,  betragen
  jährlich  rgoo  fl.

Ausser  der  gewöhnlichen  Deeimationsund
  Widdum,=  Steuer  sind  keine  besonderen
Lasten  vorhanden.

Straubing  den  7.  Februar  1800.

Königliches  General=  Kommissariat
  des  Regen  =  Kreises.

Freiherr  von  Fraunberg.
-  v.  Faber.