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lenden Mandatarien ad insinuandum in ihren
Schriften ebenfalls ausdrücklich benennen.
In jenen Parteisachen, die bei den
Uneergerichten und anderen Polizeibehörden
instruirt und mit Gutachten hierorts vorgelegt
werden, haben diese die Eincreibung
und Einsendung dießortiger Taxen und Sporteln
ohne weiters zu beforgen.
IV.
Jene Eingaben, worin die vorgeschriebene
Benennung der befraglichen Mandatarien
unterlassen wied, bleiben entweder ohne
Erledigung, oder die hierauf geschöpften Beschlüsse
so lange unausgeferrige liegen, bis
ssch ein Mandatar zur Auclösung meldet.
Parteien, die auswärts wohnen, jedoch
persönlich sich in hiesiger Stadt einfinden,
und aus D#selunon warten, haben dieses
und zugleich das Haus, woselbst sie sich aufhalten,
zu bemerken, damit ihnen die Expedition
durch den Kanzleiboten zugeschickt werden
kann.
Eichstädt den 4. Februar r800.
Königliches General = Kommissarlat
des Altmühl-Kreises.
Graf von Tassis.
von Heckel.
(Den diesjährigen Prüfungs-Konkurs zur Besezung
der Pfarreien und geistlichen Benefizien
für die Priester im Unterdonau-, Regenund
Nab-Kreise betreffend.)
Im Namen Seiner Mafestät des Königs.
Zufolge allerhöchster Verordnung vom
12. November vorigen Jahres wird hiedurch
bekanm gemachr, daß der Konkurs zur Be-#ung
der Pfarreien und geistlichen Benefi-
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zien fuͤr die konkursfaͤhigen Priester im Unterdonau-,
Regen- und Nab-Kreise
am 8. Mai laufenden Jahres bei dem koͤniglichen
General-Kommissarkate des Unterdonau-Kreises
eröffnet werden wird.
Die Konkurrenten haben die Bedingungen
zu erfüllen, welche die Verordnungen,
besonders jene vom §s. und 30. Dezember
1806 und vom 12. November 1808 vor—-schreiben.
Passau den 9. Februar 1809.
Königliches General-Kommissariat
des Unterdonau Kreises.
v. Stichaner.
Stiwel.
(Die Erledigung der Pfarrei Berazhausen,
Landgerichts Heman, betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Die Pfarrei Berazhausen, Landgerichts
Hemau, ist durch den Tod des dortigen
Pfarrers Jakob Wenkmann erledige.
Die Bevölkerung derselben belauft sich auf
1900 Seelen; die pfarrlichen Verrichtungen
machen einen Kooperator nothwendig; die
Einkünfte, welche in einer Kompetenz an
Geld, Holz und Getreid, ferner in den
Stollgebühren und dem Genusse von zwei
Tagwerk Widdum-Wiesen bestehen, betragen
jährlich rgoo fl.
Ausser der gewöhnlichen Deeimationsund
Widdum,= Steuer sind keine besonderen
Lasten vorhanden.
Straubing den 7. Februar 1800.
Königliches General= Kommissariat
des Regen = Kreises.
Freiherr von Fraunberg.
- v. Faber.