Contents : Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

199.  1611  477

verschiedenen  Erbieten  von  Kurmainz  gar  nicht  vorstellen  und  wenn
wir  bedächten,  was  bei  diesem  Kurfürstentag  vorkommen  soll,  so  sähen  wir
auch  nicht,  wie  bei  unergänztem  Kolleg  und  bei  unserer  Ausschliessung
etwas  Beständiges  beschlossen  werden  könnte.  Wir  wollten  daher  von
Kurmainz  den  Grund  dieses  sonderbaren  Verhaltens  vernehmen.
Kurmainz  habe  sich  ja  bisher  sowol  gegen  den  verstorbenen  Kurfürsten
als  auch  jüngst  gegen  unsere  Räte  günstig  erklärt,  auch  habe  der
Kaiser  selbst  noch  dem  Kurfürsten  Friedrich  IV.  zugesichert,  er  wolle  den,
der  sich  zu  rechtlicher  und  ordentlicher  Ausführung  erbiete,  beim  kurfürstlichen
  Testament  und  bei  allem,  was  vom  Kurfürstentum  dependiert.
handhaben;  würde  Kurmainz  bei  künftigem  Kurfürstentag  uns  umgehen,
so  würde  er  also  dem  Kaiser  selbst  vorgreifen.  Der  Kurfürst  habe  auch
bereits  mit  uns  in  kurfürstlichen  Sachen  verkehrt,  z.  B.  wegen  der  jülicher
Lizenten,  Beschreibung  zu  Münztagen,  in  Zollsachen;  würds  er  uns
jetzt  umgehen,  so  würde  er  uns  gleichsam  depossedieren  und  würde
dieser  Schimpf  weniger  uns  als  diesem  Hause  und  dem  Kurerben
geschehen.  Es  scheine,  als  habe  der  Kurfürst  seit  kurzer  Zeit  andere
Gedanken  gefasst,  wozu  wir  hoffentlich  keine  Ursache  gegeben  haben.
Wir  versähen  uns  aber  einer  Umgehung  umso  weniger  als  wir  im
Besitz  der  Administration  und  der  Lande  selbst  sind  und  die  Kur
und  Stimme  auf  dem  Fürstentum  und  Lande  Pfalz  ruht.  Wir  ersuchten
daher,  auch  uns  zu  beschreiben,  sonst  wäre  das  Kolleg  unergänzt  und
könnte  es  nichts  vornehmen,  wie  ja  auch  der  fuldaer  Tag  wegen
des  Ablebens  Kurbrandenburgs  auseinander  gehen  musste.

Unsere  Räte  haben  darüber  auch  mit  den  mainzischen  Räten  zu
sprochen  und  unsere  Beschreibung  zu  betreiben,  wobei  auch  auszuführen
ist,  dass  Neuburg  sich  in  Schriften  gegen  uns  und  dieses  Kurhaus  so
„verlaufen“  habe,  dass  man  auf  einen  Vergleich  nicht  eingehen  könute,  wie
auch  sonst  Ursachen  vorhanden  wären,  Neuburg  von  der  Administration
auszuschlisssen.  Würde  Kurmainz  sich  vor  einem  Verweis  von  Neuburg
fürchten,  so  wollten  wir  dem  Kurfürsten  gut  stehen,  dass  durch  unsere
Zulassung  dem  Hauptstreit  nicht  praejndiziert  sondern  alles  zu
ordentlicher  Ausführung  und  Austrag  gestellt  werden  solle.  Würden
wir  aber  trotzdem  umgangen  werden  (dass  Neuburg  beschrieben  werden
soll,  können  wir  nicht  glauben),  so  soll  erklärt  werden,  dass
wir  uns  dessen  nicht  versehen  hätten,  es  für  eine  Zunötigung  an
uns  und  dieses  Kurhaus  hielten,  die  Sachen  mit  den  andern
Testaments-Exekutoren  und  Vormündern  erwägen  müssten  und  uns
ein  solches  Praejudiz  nicht  zufügen  lassen  würden.  Datum  Heydelberg

den  11.  maii  a.  1611.
Ma.,  547/14,  f.  68;  Kpt.  von  v.  d.  Grün;  —  f.  31;  Or.!

i  Vom  gleichen  Tag  ein  Handschbreiben  des  jungen  Kurerben  an  Kurmainz
  mit  kurzer  Wiederholung  des  obigen  und  mit  der  Bitte,  die  Rechte
des  Hauses  Pfalz  achten  zu  wollen  (Ma.,  547/14,  f.  63;  Kpt.).  —  Am
15./25.  Mai  (vgl.  no.  196,  S.  472,  Anm.  3)  macht  der  Administrator  dem
Kurfürsten  von  Brandenburg  Mitteilung  von  der  Abordnung  nach  Mainz:
Das  kurfürstliche  Schreiben  vom  4.  Mai  (vgl.  no.  167,  S.  408,  Änm.  2)

Mai  21.