Metadata : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1899. (48)

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U.  Einrichtung  des  Grundbuchblatts.
62.
Jedes  Grundbuchblatt  führt  eine  Nummer.
Die  Nummer  eines  Blattes  bleibt  unverändert,  auch  wenn  eine  vorhergehende
  me  in  Folge  der  Schließung  eines  Blattes  wegfällt.
ium  Blatt  angelegt,  so  erhält  es  die  auf  die  Nummer  des  letzten
Blattes  ——  Anmmer  Das  Blatt  hat  auf  der  Vorderseite  zu  beginnen.

6  29.
Jedes  Grundbuchblatt  enthält  drei  Abtheilungen:
der  Sache,
des  Eigenthümers,
2  der  Lasten.
In  der  ersten  Abtheilung  vertritt  die  Nummer  des  Blattes  die  Ueberschrift.
Die  zweite  Abtheilung  erhält  das  Wort  „Eigenthümer“,  die  dritte  Abtheilung  das
Wort  „Lasten“  als  Ueberschrist;  bei  den  bereits  angelegten  Blättern  werden  diese
Ueberschriften  („Eigenthümer“  resp.  „Lasten“")  unmittelbar  unter  die  rothen  Querstriche
  (§  2  Abs.  2)  gesetzt  und  von  der  folgenden  Eintragung  durch  einen  Querstrich
  getrennt.

6  30.

In  den  beiden  ersten  Abtheilungen  des  Grundbuchblattes  werden  die  Seiten
durch  senkrechte  Striche  in  drei  Spalten  von  ungleicher  Breite  getheilt.  Die  erste
Spalte  ist  für  die  Nummern  der  Eintragungen,  die  mittlere,  breite,  für  die  Eintragungen,
  die  dritte  für  Anmerkungen  bestimmt.

In  der  dritten  Abtheilung  tritt  zu  den  drei  Spalten  eine  vierte  für  die
Wiedergabe  von  Geldsummen  in  Ziffern  hinzu;  sie  findet  ihren  Platz  vor  der  für
die  Anmerkungen  bestimmten  Spalte.  Soweit  eine  Wiedergabe  von  Geldsummen
in  Ziffern  nicht  staltfindet,  wird  die  Spalte  mit  kurzen  Querstrichen  ausgefüllt.

8  31.

Jede  Eintragung  ist  mit  einer  laufenden  Nummer  zu  versehen  und  mittels
eines  alle  Spalten  durchschneidenden  Querstrichs  von  der  folgenden  Eintragung  zu
trennen.

Die  laufenden  Nummern  beginnen  mit  Eins  und  werden  mit  arabischen
Ziffern  geschrieben.  Die  Querstriche  sollen  nicht  zu  stark  sein.

Die  Hypothekennummern  fallen  weg.