Inhaltsverzeichnis : Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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Werthe  der  uns  fast  unentbehrlichen  Olivendle  die  Bes
legung  mit  6  fl.  go  kr.  für  hinreichend.  Ich  kann  mich
gern  damit  vereinigen,  daß  das  mit  Terpentin  vermischte
  Olivendl  nur  à#  kr.  zum  Fabrikbedarf  bezahle.


Nun  wird  wieder  Seite  138.  des  Separatvotums
über  die  Belegung  der  medicinischen  Oele  sehr  geklagt.  Ich
beantrage  sie  zu  3.  fl.  20  kr.,  Herr  v.  Utzschneider
zu  5  fl.  —  Welch  kleiner  Unterschied!  Und  wie  viel
Centner  dergleschen  feinen  Oele  gehen  denn  ein?  Es
kommr  heräus,  als  kämen  Cajaput=  und  Zimmetdle  fässerweise
  an.  Hierüber,  als  über  die  wohlriechenden  Oele
  berufe  ich  mich  an  mein  Coreferat,  und  bemerke  nur,
daß  der  Seite  120.  gerügte  Fehler  wegen  Olivendl  blos
ein  Druckfehler  ist:  es  muß  auch  in  meinem  Amtrrag.
fuͤr  1828  b  fl.  40  kr.  statt  10  fl.  heißen.

Wegen  Saftfarben,  Alaun,  Vitrioldl
berufe  ich  mich  nur  an  den  im  Coreferate  ausgesprochenen
  Grundsatz,  die  bendthigten  Fardmaterialien  den
Gewerben  moglich  wohlfeil  zukommen  zu  lassen.  Jede
hohe  Belegung  wäre  eine  Prämie  für  den  Ausländer,
der  uns  Fabrikate  zuführt,  bey  deren  Fabrikation  solche
Materialien  verwendet  werden.

Schwärze  und  Schmutzwaaren  hat  der
zweyte  Ausschuß  mit  5  fl.  gleich  dem  Herrn  v.  Utzschneider
  beantragt.

Die  Seidenwaaren  betreffend,  habe  ich  im
Coreferate  die  Mittel  zu  Emporbringung  dieser  Fabrikatton
  angedeutet.  Jeder  Kenner  mdge  urtheilen,  ob  hier
eine  Belegung  von  50  fl.,  60  fl.  oder  o#o  fl.  viel  hilft.
Herr  v.  Usschneider  belegt  gefärbte  Seide  mit  40  fl.
statt  20  fl.  pr.  Centner.  Bey  dem  dermaligen  Staude
unserer  Seidenfärbereyen  ist  dieser  Zoll  nur  ein  Vortheil
fäür  das  Ausland;  denn  unsere  Seidenweber  müssen  die