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Werthe der uns fast unentbehrlichen Olivendle die Bes
legung mit 6 fl. go kr. für hinreichend. Ich kann mich
gern damit vereinigen, daß das mit Terpentin vermischte
Olivendl nur à# kr. zum Fabrikbedarf bezahle.
Nun wird wieder Seite 138. des Separatvotums
über die Belegung der medicinischen Oele sehr geklagt. Ich
beantrage sie zu 3. fl. 20 kr., Herr v. Utzschneider
zu 5 fl. — Welch kleiner Unterschied! Und wie viel
Centner dergleschen feinen Oele gehen denn ein? Es
kommr heräus, als kämen Cajaput= und Zimmetdle fässerweise
an. Hierüber, als über die wohlriechenden Oele
berufe ich mich an mein Coreferat, und bemerke nur,
daß der Seite 120. gerügte Fehler wegen Olivendl blos
ein Druckfehler ist: es muß auch in meinem Amtrrag.
fuͤr 1828 b fl. 40 kr. statt 10 fl. heißen.
Wegen Saftfarben, Alaun, Vitrioldl
berufe ich mich nur an den im Coreferate ausgesprochenen
Grundsatz, die bendthigten Fardmaterialien den
Gewerben moglich wohlfeil zukommen zu lassen. Jede
hohe Belegung wäre eine Prämie für den Ausländer,
der uns Fabrikate zuführt, bey deren Fabrikation solche
Materialien verwendet werden.
Schwärze und Schmutzwaaren hat der
zweyte Ausschuß mit 5 fl. gleich dem Herrn v. Utzschneider
beantragt.
Die Seidenwaaren betreffend, habe ich im
Coreferate die Mittel zu Emporbringung dieser Fabrikatton
angedeutet. Jeder Kenner mdge urtheilen, ob hier
eine Belegung von 50 fl., 60 fl. oder o#o fl. viel hilft.
Herr v. Usschneider belegt gefärbte Seide mit 40 fl.
statt 20 fl. pr. Centner. Bey dem dermaligen Staude
unserer Seidenfärbereyen ist dieser Zoll nur ein Vortheil
fäür das Ausland; denn unsere Seidenweber müssen die