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III.
Das akabemifdr Konzert.
Zur Teltung ernannte kkommifften:
Direktoren: Hofrath Dr. Stinking, Hofratb Dr. Biedermann und
Profeffor Dr. Inmpredt. — Mufifvireltor: Profeffor Dr. Nanmann.
IV
Beneflzanftalten.
MHlademilige Wittiwen: und Wailenpeufionsanflalt.
Bom 1. Juli 1863 an befteht für die Univerfität Jena eine neue Wittiwen- und
Baifenpenflonsanftalt, welcher die früher (im Jahre 1817) für die wirfligen Fakultäts-
mitglieder der Alabemie errichtete Wittwwenanftalt mit ihren fämmtlihen Fonds
einverfeibt worden ift, unbejchadet der durch das Statut vom Jahre 1817 begründeten
Rechte und Verbindlichkeiten der Mitglieder der Älteren Wittwenanftalt und der penfions-
beredhti Hinterbliebenen derjelben. Die neue Anftalt ift für die ordentlichen und
außerordentlihen Brofefforen und für die im Statut näher bezeichneten, mit einem
aus alademifchen Fonds fließenden Bebalte feft angeftellten alademifchen Lehrer, Be-
amten und Diener beftimmt.
Vorftand: Univerfitäts-urator, Geheimer Staatsrath Dr. ageling ,
Borfigender; Gebeimer Yuftizrath Dr. Löning und Rirchenrath Dr. Wendt,
Beifiter. Nechnungsführer: Univerfitäts-Nentamtmann Scherdt.
Hlademilde Spelfeanftalt.
Diejelbe if an Stelle des zu Michaelis 1818 aufgehobenen, von den Herzgögen
zu Sadfen Fohann Friedrid dem Mittlern, Kohann Wilhelm und SFohann Friedrich
dem Sängern 1548 zur Unterflügung armer Stubirender errichteten Konviltoriums
getreten, welchem fich mehrere Privatbenefizien anreibhten, unter denen die bebeutenderen
der von Gerftenbergfihe (fogenannte Dradendorfer) zyreitiich vermöge Stiftungsbriefs
des Sachen Weimariihen Kanzler Dr. iur. Markus von Gerftenbergt auf BDraden-
dorf, Buchfart, Leutenthal, Schiebelau, Schwerftebt und Bollersroda dom 3. Januar
1600 und der Amthorfhe Zifch laut Lrkunden des Brandenburg - Eulmbadhichen
Kammerlommiffars Kalob Friedrih Amthor zu Weißenftadt und bdeflen Ehegattin
Magdalene Barbara geb. Göring vom Jahre 1741. Die Koftgänger fpeiien nicht mehr
zufammen, fondern nad eigener Wahl bei a be oder in Brivathäufern. Die
Abgemährung des Tifchgeldes wird in Gemäßbeit der neuen gyreitiihorbnung vom
27. März 1897 durch Warten aus Metall vermittelt, melde den Zifchberechtigten bei
Beginn jeder Speifeperiode ausgehändigt werden. Die allgemeine Ueberwachung der
Ziichberechtigten liegt dem Univerfitätsamt ob, das Kaffe- und Rechnungsmeien bejorgt
das Univerfttätsrentamt.
Sleberiiger Yreitif.
Er verdantt feine Entftehung im Jahre 1741 einem in 8000 Thalern beftehenden
Bermähtniß des praltizirenden Arztes Yohanıı Georg Kleber zu Langenfalza vom
25. Auguft 1723. Nacy des Stifters Willen gelangen 12 arme Studirende in Jena
zum Genuß. Das Kollationsrecdht gebührt theil8 dem Stadtmagiftrat zu Langenfalza,
theil8 dem derzogtich Sähflihden Staatsminifterium zu Gotha, doch erfolgt die wirf-
liche Berleifung fämmtlicher Tgreitifchtellen erft auf Mefkripte des Ieteren an die In-
jpeltion diefer Anftaltl. Die Aumnen haben gemeinfchaftlih an einem Tifche zu fpeilen.
nfpeltor: Univerfitäts- Amtmann Syuftizrath Bufleb., — Kaffiver
und Rechnungsführer: Univerfitäts- Rentamtmann Schordt.
Außerhalb diefer Beneflzanftalten befteben jablzeiche Stipendien, liber welche das
er des Geheimen Yuftizratbs Wilhelm Ywez, ar 1852, nähere Aus»
giebt.