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Aommilfon für die Funktionen des Landarmen-
verbandes.
Die Funktionen des Landarmenverbandes (WBundesgefeis iiber den Unterftüiungs-
wohnfig vom 6. Juni 1870, BEBL. S. 360ff. und $ 2 des Geleges vom 23. Februar
1872, Reg.-8L ©. 46) werden durch eine vom Großberzoglichen Staatsminifterium,
Departement des Acußern und Innern, ernannte Kommilfien ausgelibt.
Rommilfiousmitglieder.
Geheimer Negierungsrath Dr. Freiherr von Boineburg: Lengsfeld,
Kommiffar, und Negierungsrath Dtto Schmid, juriftifcher Beirath und
Stellvertreter des Kommiffars. — Aushülfsweifer Stellvertreter: Meinifte
rialarchivfefretär Kirchner. Sekretär: Hülfserpedient Hermann Schweißer.
Medizinalkommil[ion.
Diefelbe befteht flv den ganzen Umfang des Großberzogthums zur tedhnifchen
Berathung von Medizinalangelegenheiten, insbejondere derjenigen a eb euan‘
jowie aller fonftigen, das Medizinafweien betreffenden Fragen, welche vom roßherzog-
Iihen Staatsminifterium an die Kommiffion verwiefen werben; zur Abgabe von Ober-
qutacdhten in gerichtlich» ober polizeilich - mebigintihen Fällen auf Beranlaffung des
Sroßherzogliden Staatsminifteriums und zur Bornahme von Brilfungen, joweit nicht
biefe Prüfungen andern Medizinalbeamten übertragen find. Sie tritt nur auf bor-
gängige Einladung des Vorfihenden zufammen, wenn ausreichender Stoff zur Be-
rathung oder einzelne dringlicde Angelegenheiten vorliegen. Der Verkehr nad) außen
wird für die Kommiffion Te lic durch das Staatsminifterium, Departement des
Aengern und mmnern, vermitte
Der innere Gefchäftsgang bei derjelben if durch die Geihäftsorbnung für die
Sroßherzoglihe Medizinaltommifflon vom 28. Dezember 1886 feftgeftellt.
Orbentlidge Mitglieder.
Dr. von Conta, Staatsrath zu Weimar, zugleid) Vorfigender. —
Dr. Scyulge, Geheimer Rath und Profeffor zu Jena. — Dr. Pfeiffer,
Geheimer Hofrath und Geheimer Medizinalrath, Landgerichtsarzt zu
Weimar.
UAnßerorbentlidge Mitglieder.
Theodor Lüdde, Mebizinalaffeffor, Apotbeter zu Weimar, für phar:
mazeutifche Angelegenheiten. — Die Stelle des aufßerordentlidhen Mit-
gliedes für thierärgtliche Angelegenheiten ift dur Dr. Kliunemaun,
Medizinalaffeffor zu <Yena, befekt.
Außerdem ift die Medizinaltommiffion berechtigt, beallgtic verpflichtet, je nach
Beditrfnig und nad) der Eigenthiimlichkeit der vorlomınenden Gejchäfte, auf vorgängige
Anzeige bei dem Miniftcrialdepartement des Aeußern und Junern auch andere aufßer-
ordentliche Mitglieder zu ihren Arbeiten zuzugieben.
Für PVifitation fämmtlicher Apothelen: d. Zt. Yiüidde, Diedizinal-
aifeffor, Apothefer zu Weimar.