Full text: Staatshandbuch für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach

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dadurch, daß ihnen auch zur Beobadtung, VBeurtheilung und Behandlung folder 
Krankheitsfälle eine Belegenheit gegeben wird. ES wird jedoch eine ausdriidlicdhe Be- 
nehmigung des Staatsminifteriums, Departement des Jnnern, zur Einlieferung wie 
zur Aufnahme eines Kranten erfordert. ft eine der unter Nr. 1 angegebenen Boraus- 
fegungen vorhanden, jo haben fomohl die Verwandten als aud der VBormund des 
Kranken und fjubfidiariih auch die Vertreter der Gemeinde das Recht, die Aufnahme 
deffelben zu verlangen. Bwangsmweile und gegen den Willen der eben bezeichneten 
Berechtigten darf die Einlieferung nur in dem Fall unter b und wenn die Heilung 
entweder gar nicht oder in ganz unangemefjener Weije verfucht wird, ftattfinden. Der 
Aufwand wird dur Kaffe des Fnftituts in einer gemwiflen Heibenfolge erjegt, zuerft aus 
dem Bermögen des Irren. Neicht diefes nicht aus, fo fällt die Laft den alimentations- 
pfüihtigen erwandten zu und, fofern foldhe auch von biefen nicht getragen werben 
ann, der Staatslaffe. Neben den Fnländern können auch Ausländer aufgenommen 
werden unter gewiffen, in dem Gejet vorgeichriebenen Bedingungen. 8 geichieht 
diefes namentlih in Anjehung der geiftestranlen Angehörigen des Fyilrftenthums 
Schwarzburg-Sondershaufen auf Erund des Staatövertrages vom 17. März /24. April 
1853 gegen beftimmte, durch die Filrftlihe Staatslaffe zu zahlende averfionelle Ber- 
pflegungsfoftenfäte und fonftige Beiträge. 
Am 1. November 1879 if die im Bapillonfyften erbante, unterhalb des Land- 
grafenberges belegene 
teste Irren:S$eilanflalt 
bezogen worden. Der Mittelban des Hauptgebäudes enthält die Bermaltinigsräum- 
fileiten und Erpebitionen, in den oberen Etagen die Jnfpeltorwohnung jowie bie 
Wohn- und Schlafräume fiir Pfleglinge erfter Klaffe; die beiden Nebenflügel — nur 
im Barterre mit dem Dittelbau verbunden — enthalten die Wohn- und Echlafräume 
für Pfleglinge zweiter md dritter Maffe, auf weftlichem Flügel die weiblichen, auf öft- 
iihem die männlichen Pfleglinge. Die Anftalt ift jetst filr ungefähr 175 Pfleglinge 
berechnet. ner ift neu erbaut worden: eine Direltorialmohnung, norböfllih von 
der Anftalt belegen, ein Gartenpavillon mit Berfaal und ein Delonomiegebäude nörd- 
lid vom Hauptgebänbe. 
Sämmtlide Banlichleiten befinden fich innerhalb der Orenzen bes ausgedehnten, 
zum yeld- und Gartenbau zu verwendenden Areals. Neuerdings if für die Anftalt 
noh ein füdiih an Diefelbe fih anfchließendes Grundftid mit Wohnhaus umd 
Scheune, fowie ein etwa 10 Minuten von der Anftalt entfernter Weinberg hinzu» 
gelauft worden. 
Bon obigem Zeitpunfte ab ift die bisherige 
Filialanftalt der Frren-Heil- und Pflegeanftalt zu Kapellendorf 
aufgehoben. &8 ift an deren Stelle die neu erbaute und unter das Direktorium des 
Carl yriebrich- ofpital8 mitgeftellte Aderbaulolonie zu Blantenbait getreten. 
(Hierliber das Nähere unter dem Carl Tyriebricdh - Hofpital.) 
Srauenkliniß, Entdindungsanftalt und SeBammen: 
fchule zu Dena. 
An die Hebammenfhule ift feit 1778 der Weimarifche und der SJenaifche md 
feit 1816 der Neuftädter Kreis gewiefen. Auch ift damit die zu Eifenach für den 
Eifenadhiihen Kreis 1817 gegründete Hebammenfchule 1846 vereinigt worden. Der 
Lehrlurfus Deginnt am 1. Mai jedes Jahres und fchließt in der erften Hälfte bes 
Anguf. Die Anftalt hat ein zwedimäßig eingerichtetes, im Jahre 1865 mwejentlich ver- 
qröertes, mit vollftändiger Badeanftalt verjehenes Entbindungsbaus, bdeffen Räum- 
ichfeiten neuerdings wieder um fieben Zimmer im früheren eiber- Frrenhaufe ver- 
mebrt wurden und meldjes zugleich mit der feit 1843 errichteten geburtshillflichen 
Bolitfinit für den Unterricht junger Aerzte auf der liniverfität benußt wird. Das 
Inventar des neu erbauten Lolals ift jet dem 14. Oktober 1830 dem patriotijchen 
srauenverein in Jena zur mitauffichtführenden Pflege libergeben worben. 
Sn der Kobannisvorftadt. 
Direktor der Entbindungsanftalt, der Frauentklinif, der 
Hebammenfhule und der geburtshülfliden Klinik und Boli- 
flinit: Geheimer Nath und ordentlicher Brofeffor der Medizin Dr. Schulte, 
16*
	        
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