Full text: Staatshandbuch für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach

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Hoheit des NE als Kontingents- Herrn zu fürdern, Schaden oder Nachtheil 
aber von Höchftdemjelden und feinem Lande abzıımenden. 
Das Großherzoglihe Kontingent beftebt aus einem Linien Infanterie» Regiment 
mit 3 Bataillonen und der Bezeihnung: 5. Thüringifches Ynfanterie-Regiment Nr. 94 
(@roßhergog von Sachen), meldyes dem XI. Armeelorps und in diefem der 38. Divifion 
und der Anfanterie- Brigade zugetheilt ift. 
Die flir die übrigen Waffen, einfchließlich bes Fijenbahn- Regiments anöge- 
bobenen Wehrpflihtigen Teiften ihre aktive Dienftpfliht in nächftge genen Könighih 
Breußifchen Zruppentheilen des betr. Armeelorp® ab; begleichen die Hr en Infanterie- 
dient tauglihen Mannfcdhaften, infoweit diefelben zur Rekrutirung bes Kontingents- 
Regiments nicht mehr Verwendung finden können. Die außerhalb des Kontingents- 
Regiments ihre Dienftzeit ableiftenden Wehrpflihtigen des Broßhergogthums tragen 
an den Kopfbededungen neben der Kolarde des betr. Truppentheild bie Landestolarde. 
Das Regiment bat drei Garnifonen. Das 1. Bataillon mit Regiments -Stab 
fteht in der Nefidenzftadt Weimar, das 2. Bataillon fteht in der Refidenzftadt Eifenad 
und das 3. Bataillon in der Univerfitätsftadt SYena. 
Zum Zwed der Regulirung der Erfag- md Landwehrverhältnifie ift das Broß- 
VOR m zwei Randiwehr- umd fünf den Berwaltungs-Bezirten entiprechende Aus- 
bungs -Bezirle getheilt. 
Erfter Landwehr-Bezirtk, 
Stabyguarrier Weimar. 
Unußhebungsbesirke. 
a) Verwaltungsbezirt I: Weimar. 
b) Verwaltungsbezirt II: Apolda, SYena. 
2 Bermwaltungsbezirt V: Neuftadt a./O. 
Zweiter Landwehr-Bezirk. 
Stabdauartier Eifenadd. 
Anßpebungsbesirtke. 
a) Bermwaltungsbezirt III: Eifenad). 
b) Berwaltungsbezirt IV: Dermbad). 
Sämmtlicde Erfapangele enbeiten leitet bas Köriglihe Kriegsminiflerium zu 
Berlin im Berein mit dem roßergogfighen Staatsminifte zu Weimar (Minifterial- 
fans). 
Das Königliche Benerallommando des XI. Armeelorps zu Eaflel und das Broß- 
herzoglihde Staatsminifterium, Departement bed Innern, Reben den Erfagangelegen- 
heiten als Behörden dritter AYnftanz vor. 
m zweiter Fuftanz leiten die Erfattangelegenheiten der Kommandeur ber 83. In- 
fanterie- Brigade zu Erfurt, und ein von dem Großberzogliden Staatsminiflerinm, 
Departement des Innern, beauftragter Referent, 
d. Bt. Geh. Negierungsratd Dr. Neichöfreiherr von Voinebnrg- 
Lengsfeld zu Weimar, 
unter dem Namen „Ober- Erfah - Kommilfion im VBezirfe der 83. Infanterie - Brigabe 
(Großherzogthum Sadjen)”. 
In den Aushebungsbezirten find der betreffende Lanbwehr-Bezirls-Kommanbdeur 
und der betreffende Bezirtödireftor unter dem Namen „Erfag- Kommilfion des Aus- 
bebungabezirt8 N. N.” die Behörde, welche die Erfatzgeihäfte beforgt. 
Außerdem befteht für das Großhergogthum eine Prüfungstommiffion für 
einjährig Freimillige zur Aöhaltung der beiden jährlichen, fchriftli und mänblichen, 
Prüfungen und zur Entiheidung tiber die auf Schulgengniffe geftiigten @efuche um die 
Berechtigung zum einjährigen freiwilligen Militärdienft, mit dem Stge in Weimar. — 
en diefer Prüfungs» Kommilflon ift der LBivilvorfigende der Ober - Erfah- 
ommiffton, 
d. Zt. Geh. Regierungsrath Dr. Reichsfreiherr van Vrineburg- 
Lengsfelr.
	        
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