Full text : Unsere Reichsverfassung und deutsche Landesverfassungen.

8  19.  Verfassungsformen  im  allgemeinen.  81

einer  Gesamtheit  bevorzugter  Personen  geführt  wird.  Die
Monarchien  teilt  man  ein  in  absolute  Monarchien,  wenn
der  ausschließliche  Wille  des  Herrschers  Gesetz  ist,  und  in
konstitutionelle  Monarchien,  wenn  dem  Volk  ein
Mitwirkungsrecht  bei  den  wichtigeren  Regierungshand—
lungen,  namentlich  in  der  Gesetzgebung  eingeräumt  ist.

Das  Wort  Repräsentativverfassung  hat  eine
doppelte  Bedeutung:

1.  im  Gegensatz  zu  denjenigen  Verfassungen,  wo  das
Volk  seinen  Willen  unmittelbar  zum  Ausdruck  bringt  (z.  B.
in  der  Schweiz),  wird  bei  der  Repräsentativverfassung  der
Volkswille  durch  eine  Vertretung  zum  Ausdruck  ge—
bracht;

2.  im  Gegensatz  zur  ständischen  Vertretung  bezeich—
net  Repräsentativverfassung  dasjenige  System  für  die  Bil—
dung  der  Volksvertretung,  wonach  für  die  Wahl  nur  die
Staatsbürger  als  Gesamtheit,  ohne  Rücksicht  auf  die  gesell—
schaftliche  Gliederung  in  Betracht  kommen.

II.  Das  Deutsche  Reich.  Die  Verfassung  des  Deutschen
Reichs  läßt  sich  in  keine  der  von  der  Wissenschaft  aufge—
stellten  Arten  zwanglos  eingliedern.  Ihre  Eigenart  ver—
dankt  sie  der  Verbindung  von  25  in  der  Hauptsache  monarchischen
  Einzelstaaten  zu  einem  Bundesstaat  und  der  notwendigen
  Vereinigung  von  sich  widersprechenden  Dingen.
Bei  ihrer  Schaffung  galt  es  nämlich,  die  kraftvolle  Leitung
der  Reichsangelegenheiten  mit  der  Teilnahme  sämtlicher  Einzelstaaten
  an  der  Regierung  des  Reichs  zu  verbinden  und  die
notwendige  Einheit  des  deutschen  Volkes  bei  Aufrechterhaltung
  der  Selbständigkeit  der  Einzelstaaten  zu  sichern.  Man
konnte  die  25  Einzelstaaten,  die  bis  dahin  souverän  gewesen
waren,  nicht  einfach  zubloßen  Verwaltungsbezirken  des  Reichs
herabdrücken;  abgesehen  von  der  Frage,  ob  auf  friedlichem  Wege
diese  Lösung  gelungen  wäre,  würde  jedenfalls  bei  den  Einzelstaaten
  das  Gefühl  der  Zurücksetzung,  der  Unmut  über  die  ver-Bazille,

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