146 11. Abth. 8. 23. Shilmefen.
7) auf die Uebernahme de8 beweglichen Schuleigenthumzg
beim Sofort änzuzeigenden Todesfalle eines Schullehrers,
nöthigenfallg u ‚Andaltung der Hinterbliebenen zur
Herausgabe der der Schule gehörigen Gegenftände nad)
dem Inpentarium,
8) auf Sorge für Zahlung der Einjegungskoften de neuen
Schullehrerd Seitens des Schuliprengel® und die unent-
eldliche Beifuhr feiner Effekten, welche da, wo preußi-
Ähes Landrecht gilt, gefordert werden kann (Th. II. Zit.
12 8. 39 #f.),
9) anf Entgegennahme der Wünfjche, Bitten und Vorfchläge
der Gemeinbeangehörigen in Schulangelegenheiten,
10) auf Erwägung und DBerathung alles Ddesjenigen, was
nad) den örtlichen Berhältniffen zur Verbeflerung und
zum Nuten der Ortsichulen gefchehen fan.
11) auf Würdigung und Vorlage der Gejuche um Dispen-
ac vom Werktagsjchulbejuche an die Diftriktsichulbe-
Örde, |
12) auf Beauffichtigung des LXehrerperfonal® bezüglich ihres
Dienstes und ihres Betragens in und außer der Schule
und Berichterjtattung an den Dijtriftsichulinipeftor in
bedeutenderen yällen,
13) auf Erftattung de8 jährlichen Hauptfchulbericht an die
Diitriftsfchulinspeltion,
14) auf Herjtellung und Evidenthaltung der Gehaltsfafftionen
und der Schulitatiltif nad) Maßgabe der M.-E. vom
12, Oftober 1832 Döl. Bd. IX. ©. 1471 und vom
7. Zebruar 1836 ibid. ©. 1490.
e) Shulhausbauten.
Das Verfahren in Schulhausbanfachen ift im Allgemeinen
dasjelbe, wie bei Gemeinde- und StiftungSbauten. Ueber das
Verfahren bei Gejuchen um Unterftüßung aus Kreisfondg zu
Schulhausbauten finden fid) Regierungsvorichriften im Kr.-A.-Bl.
von Oberfranken 1864 Seite 687 ff. Programme für den
Neubau von Meßner- und Schulhäufern enthalten die Kr.-N.-
Bl. vom Jahre 1855.
Ueber die bei Erbauung von Schulhäufern im Syntereffe
der Sefundheitspflege insbejondere zu berücfichtigenden Mo-
mente }. die in der Unmmerfung zu Seite 145 citirten Beftim-
mungen.