Full text: Handbuch für Landgemeinde-Verwaltungen.

1. Abth. 8. 24, AMedicinalmefen, 151 
  
Dem Erlaubnipjchein ift jedesmal dag Vidi des Bür- 
aermeifterg. beizujeßen ; 
daß endlid) 
3) der Verkauf von Geheim- und cosmetishen Mitteln nicht 
phne höhere NReiwilligung Stattfinde. 
(BO. vom 17. Mai 1863, Negbt. 5. 741, und BO. vom 15. 
März 1866, Negbl. ©. 265.) 
Näheres hierüber |. unten im 8. 35. 
e) Hebung des Gefundpeitszuftandes. 
Zur Hebung des Gefumdheitäzuftandes in einer Gemeinde 
trägt insbefondere die Obforge für öffentliche Reinlichkeit, dam 
eine entjprechende Auffidt auf die zum Verkaufe Fommenden 
Lebensmittel bei. | 
rn erfterer Beziehung bat die Gemeindeverwaltung die 
Befugnik, ortspolizeilice Vorfchriften über Anlage und Ein 
tihtung von Abtritten, Dung- und Berfigaruben in Wohnge- 
bäuden, oder in unmittelbarer Nähe von Wohnungen, Brunnen 
oder Brunnenquellen zu erlaffen, (Bol.-Str.-G -B. Art. 130). 
von welcher: fie unter allen AUmftänden Gebraucdd machen follte, 
da in einer verfehlten Anlage derartiger Einrichtungen die Ur- 
fache mandjer Krankheit gejucht werden nınß, überhaupt TYiegt 
e3 in ihrer Hand, allgemeine ort3polizelihe Vorjchriften über 
Öffentliche Neinlichkeit hervorzurufen, welche in den meijten 
Orten fehr nothwendig find und fich insbejondere auf das der 
Landwirthichaft fo nachtheilige LZaufenlaffen der Gülle auf 
Wege und in die Ort3gräben, dann auf da8 Verbot des Ab- 
(adens von Unrath, Schutt, Schnee oder Ei an andere, ala 
den von ber Bemeindeverwaltung hiefür bejtimmten Pläßen zu 
erjtreden hätten. (Bolizeiitrafgefegbuch Art. 161.) . 
Was Die Auffiht .auf Die zum Verkaufe kommenden Les 
ben3mittel betrifft, jo jol Hievon weiter unten bei Befpredhung 
der Lebensmittelfürjorge die Rede fein. | 
Ueber die Anordnungen zur Verhittung von Gefahren für 
die Gefundheit beim Arbeitöbetrieb in. Sobrilen: |. die AU. :E. 
vom 8. April 18653 (Heabl. ©. 577), dann-die BDO. vom 
15. März 1866, den Gifthandel befr., (Neggsbl. ©. 313); 
joweit jie die Verwendung von Giften im Gewerbgbetrieb be= 
trifft, 4. B. de Arjentks. bei der Berlenfabrifation. 
Die, Siftfälfer oder Gefäße find in folhen Fabriken in 
eigenen verjchloffenen Kiften oder Behältniffen zu verwahren, 
welche. mit, einer den Aynhalt. genau. angebenden: deutlich ‚ficht-
	        
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