Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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Zru Nro. 12. Ut. f. Hat dle Kammer der Abge- 
ördneten der von der Kammer der Reichsräthe beantrag- 
ten Hinweglassung des F. 77. des Gesetzentwurfs ihre 
Zustimmung versagt. 1 
Dieser Ansicht kann sich die Kammer der Reichs-= 
räthe nicht anreihen, sondern beantragt, daß der g. 77. 
folgende Fassung erhalte: 
„Beamte, Verwalter, gebrödete Diener und Gehuͤt— 
fen, welchè die von ihrer Dienstherrschaft, oder 
deren gebroͤdeten Dienern veruͤbten Gefaͤhrden 
angeben, koͤnnen, wenn sich die Angabe erwei— 
ser, nicht ohne Beobachtung der in den Bestal- 
lungsbriefen enthaltenen, oder, wo keine solche 
Bestallungsbriefe bestehen, nicht ohne Beobach= 
tung der ortsüblichen Aufkündung entlassen 
werden.“ 
ad §. 13. Hat die Kammer der Abgeordneten den 
von diesseitiger Kammer gestellten Antrag zur Aufskellung 
von Kreisoberaufschlags = Inspectoren ihre Zustimmung 
versagt. Die Kammer der Reichsräthe vereint sich nun 
hierin mit jenseitiger Ansicht. 
ad §. 14. Will die Kämmer der Reichsräthe in 
Uebereinstimmung mit der Kammer der Abgeordneten, 
daß zum §. 53. des Gesetzentwurfes beygesetzt werde: 
„das nämliche gilt auch von dem zum Essig und 
Branntwein verwendeten Malz und den daraus 
erzeugten Fabrikaten.“ 
München den 14. May 1328. 
Der erste Präsident Fürst v. Wrede. 
C. Graf v. Leydem-
	        
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