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Zru Nro. 12. Ut. f. Hat dle Kammer der Abge-
ördneten der von der Kammer der Reichsräthe beantrag-
ten Hinweglassung des F. 77. des Gesetzentwurfs ihre
Zustimmung versagt. 1
Dieser Ansicht kann sich die Kammer der Reichs-=
räthe nicht anreihen, sondern beantragt, daß der g. 77.
folgende Fassung erhalte:
„Beamte, Verwalter, gebrödete Diener und Gehuͤt—
fen, welchè die von ihrer Dienstherrschaft, oder
deren gebroͤdeten Dienern veruͤbten Gefaͤhrden
angeben, koͤnnen, wenn sich die Angabe erwei—
ser, nicht ohne Beobachtung der in den Bestal-
lungsbriefen enthaltenen, oder, wo keine solche
Bestallungsbriefe bestehen, nicht ohne Beobach=
tung der ortsüblichen Aufkündung entlassen
werden.“
ad §. 13. Hat die Kammer der Abgeordneten den
von diesseitiger Kammer gestellten Antrag zur Aufskellung
von Kreisoberaufschlags = Inspectoren ihre Zustimmung
versagt. Die Kammer der Reichsräthe vereint sich nun
hierin mit jenseitiger Ansicht.
ad §. 14. Will die Kämmer der Reichsräthe in
Uebereinstimmung mit der Kammer der Abgeordneten,
daß zum §. 53. des Gesetzentwurfes beygesetzt werde:
„das nämliche gilt auch von dem zum Essig und
Branntwein verwendeten Malz und den daraus
erzeugten Fabrikaten.“
München den 14. May 1328.
Der erste Präsident Fürst v. Wrede.
C. Graf v. Leydem-