Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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doch im innern Verkehre alles inländische Eisen, und 
alle Erzeugnisse inländischer Indüstrie vom Weggelde 
befrept werden? 
Diese Frage siel hinweg. 
75) Will die Kammer, daß im Gesetze bestimmt ausge- 
druͤckt werde, daß auf den Wasserstraßen durchaus kein Weg- 
geld mehr statt finde? 
Wurde mit 346 gegen 344 Stimmen verneint. 
70) Will die Kammer, daß im Falle auf den Was- 
sastraßen ferner ein Weggeld bestehe, dasselbe dort, wo 
es im Allgemeinen Anwendung findet, nur die Hälfte 
des Weggeldes zu Land betrage? 
Wurde mit 78 gegen 10 Stimmen bejaht. 
77) Will die Kammer, daß der f. 22. folzende Fas- 
sung erhalte: 
„Ale dem Staate gehbrigen Brücken= und Pflaster- 
zdlle sind aufgehoben; sowohl der Brückenbau als 
die Unterhaltung des Pflasters geschieht auf Kosten 
des Staates."“ 
„Die Brücken= und Pflasterzölle der Gemeinden 
sind aufgehoben; die Gemeinden werden aber für 
den Verlust, der ihnen hiedurch an rechtlich zuste- 
henden Pflaster= und Brückenzdllen zugeht, aus 
den Jollgefällen entschädigt.“ 
„Der Bau dieser Brücken und Straßen bleibt den! 
Communen wie bisher überlassen?“ 
Wurde mit 40 gegen 40 Stiminen verneint. 
78) Will die Kammer, daß der ## 22. laüte; wie 
folgt: 
„Alle Bruͤcken- und Pflasterzoͤlle, welche Staͤdte und 
Maͤrkte auf den Straßen, welche auf Kosten des 
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