Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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Etaats unterhalien werden, von Frachtfuhren, Rei- 
senden oder andern Fuhrwerken zu erheben berechtige 
waren, sind aufgehoben. Die Städte und Märkte 
werden dafür binreichend aus der Staatscasse entschä- 
HLigt Die Unterhalkung des Pflasters und der Brücken 
bleibt wie bisher den Städten und Märkten über- 
lassen? 
Wurde mit 66 gegen 24 Stimmen verneinc. 
10) Will die Kammer, daß bey Aufhebung der den 
Communen zustehenden Brückene und Pflasterzlle be- 
stimmt werde, die Unterhaltung der betreffenden Brücken 
übernehme der Staat, die Unterhaltung des Pflasters 
bleibe den Communen, und es werde ihnen hiefür als 
Entschädigung derjenige Kostenbetrag jährlich zugewen- 
det, welchen die Unterhaltung einer guten Straße auf 
einer gleichen Strecke erfordern würde? 
Wurde mit 30 gegen 14 Stimmen verneint. 
30) Will die Kammer, daß F. 22. folgendermaßen 
gefaßt werde: 
„„Alle Brücken = und Mlasterzdlle auf den Straßen, 
welche auf Kosten des Staates unterhalten wer- 
den, sind aufgehoben. Die Städte und Märkte 
werden für den Verlust, welcher ihnen durch Auf- 
hebung der denselben rechtlich zustehenden Brücken- 
und Pfflasterzölle zugeht, aus den Zollgefällen oder 
auf andere Weise entschädiget. Der Bau ihrer 
Brücken und Straßen bleibt ihnen, wie bisher über- 
lassen. Die Aufhebung dieser städtischen und märk- 
tischen Brücken und Pflasterzölle kann aber erst 
dann statt haben, wenn die Jollgefälle eine Mehr- 
einnahme zu Deckung dieser Entschädigung dar- 
bieten?“ 
Wurde mit 35 gegen 5 Stimmen bejaht.
	        
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