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93) Will die Kammer, daß der g. 27, ganz hin-
weggelassen werde?
Diese Frage siel hinweg.
Oa) Will die Kammer, daß der 9. 28. folgenderma-
ußen laute:
Huch kann die Regierung den Durchgangs= und Aus-
fuhrzoll von allen aus dem Kbnigreiche gehenden
Handelsgütern, die durchgehenden mitbegriffen, auf-
heben oder in einzelnen Sätzen nach Gutbefinden
vermindern, und das Weggeld in der Einfuhr und
in der Durchfuhr und Ausfuhr sowohl im Allge-
meinen, als auf einzelnen Straßenzügen herabsetzen,
oder ganz erlassen, unter dem Vorbehalt, daß diese
provisorischen Verfägungen, in so fern sie bey der
nächstfolgenden Ständeversammlung die Zustimmung
der Stände nicht erhielten, mit dem Schlusse der
Sitzungen der bepden Kammern wieder aufhbren,
und die Zölle wieder nach den frühern gesetzlichen
Bestimmungen erhoben werden 2“
Wurde mit 70 gegen 23 Stimmen bejaht.
0 5) Will die Kammer, daß diese Fassung des 9. 28.
für den Fall, daß nach den Beschlüssen zu den frühern
Fragen Modificationen auf Aufhebung des Weggeldes im
innern Verkehre und für die Ausfuhr beliebt werden,
die geeignete Aenderung erhalte?
Wurde einstimmig bejaht.
06) Will die Kammer, daß der §. 28. ganz weg-
gelassen werde 2
Diese Frage fiel hinweg.
07) Mill die Kammer, daß der F. 20. folgenden
Beysatz erhalte: