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„Der Graͤnzverkehr „worunter besonders der taͤgliche
kleine Verkehr mit landwirthschaftlichen Producten
aller Art und Lebensmitteln im unverpackten offe-
nen Zustande und in kleinen Quantitaͤten verstan-
den wird, soll keineswegs erschwerr, londern mog-
lichst erleichtert werden.“
a„Zu diesem Ende werden darüber nach Beschaf-
fenheit der drtlichen Verhäktnisse die Gränzzolläm=
ter von der Staatsregierung mit besonderen hierauf
sich gründenden Weisungen versehen, und diese, so
wie deren jedeömalige Veränderungen, in den Kreis-
Intelltgenzblättern bekannt gemacht ?
Wurde einstimmig bejaht,
08) Will die Kammer, daß der vorstehende Beysatz
zu §. 20. nur mit der Abänderung angenommen werde,
daß im Absatze 2. desselben statt der Worte:
bund diese, so wie deren jedesmalige Veränderungen“
gesetzt werde:
vund die sonach getroffenen Anordnungen?
Diese Frage fiel hinweg,
99) Will die Kammer, daß nur der erste Absatz
des in der Frage 97. enthaltenen Beysatzes bis zu den
Worten: verleichtert werdens dem (. 20. bevgefügt. der
Zte Absatz aber weggelassen werde?
Diese Frage siel hinweg.
100) Will die Kammer, daß im §. 33. in der Zeile
3. statt der Worte:
dauf der Kehrseite der Jollscheine“
gesetzt werde:
vauf dem Zollscheines 2
Wurde einstimmig bejaht.