Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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105) Will die Kammer, daß zu §. 55. bestimmt 
werde, daß in den Fällen, in welchen aus den Differen- 
zen zwischen den Jollpflichtigen und den Jollbeamten über 
die Anwendung des Zolltarifs und die Entrichtung des 
Zollsatzes eine Rechtsverletzung sich ergibt, die Entschei- 
dung immer alsbald den Gerichten zustehe 7 
Wurde mit 68 gegen 20 Stimmen verneint. 
Hier fand sich das Präsidium veranlaßt, die Sitzung 
zu unterbrechen und die Mitglieder zur Fortsetzung der 
Abstimmung auf 
Abends 5 Uhr 
einzuladen. 
Freyherr von Schrenk, erster Präfident. 
Vetterlein, erster Secretär. 
Geschehen München am 13 Juny 1828 Abends 5 Uhr 
in geheimer Sitzung der Kammer der Abgeordneten und in 
Gegenwart von 80 Mitgliedern, die sich durch Zu= und 
Abgang bey den einzelnen Abstimmungen mehrten oder 
minderten. 
Der Präsidialeinladung von heute Mittag zu Folge 
wurde die Abstimmung über die neue Jollordnung fortge- 
setzt und in gesetzlicher Form weiter Folgendes beschlossen: 
100) Will die Kammer, daß zu §. 34 die Bestim- 
mung bepygefügt werde: 
„Diese Beschlüsse unterliegen alsbald dem Vollzuge; je- 
doch bleibt demjenigen, welcher glaubt, daß ihm 
eine widerrechtliche Zahlung aufgebürdet worden 
sep, unbenommen, den Rechtsweg zu ergreifen, und 
den Gegenstand der richterlichen Entscheidung zu 
unterstellen? 
Wurde mit 68 gegen 12 Stimmen bejaht. 
107) Will die Kammer, daß der §. 35. auf folgende 
Art gefaßt werde:
	        
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