Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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„Fär den nicht zollbaren Wagen ist eine angemessene 
Tara in Abzug zu bringen?.“ 
Wurde mit 71 gegen 15 Stimmen verneint. 
117) Will die Kammer, daß der F§. 41. folgende 
Fassung erhalte: 
„Der ganze Inhalt einer als durchgehend zu behan- 
delnden Ladung muß in den von dem Frachtführer 
vorzulegenden Frachtbriefen nach einzelnen Stücken, 
und diese nach Quantität und Qualität des Inhaltes 
angegeben werden?“ 
Wurde mik 70 gegen 7 Stimmen bejahk. 
118) Will die Kammer, daß sofort der §. 45. des 
Entwurfes hinwegfalle? 
Wurde mit 85 gegen 1 Stimme bejaht. 
110) Will die Kammer, daß der F. ab. weggelassen 
werde 2 
Würde mik 75 gegen 15 Stimmen verneink. 
120) Will die Kammer, daß im §. 47. nach dem 
Worte: 
„noch= beygesetzt werde: „ohne erweisliche Noth? 
Wurde einstimmig bejaht 
121) Will die Kammer, daß dieser Beysatz laute: 
„öhne dringende Noth, welche ohne sich einer Untersu- 
chung auszusetzen, erwiesen seyn muß?“ 
Diese Frage fiel hinweg. 
122) Will die Kammer, daß §. 47. den Beysatz er- 
halte: 
„In Fällen der erweislichen Noth kann er bey einer 
andern, aber auf der angewiesenen Straße liegen- 
den Halle umladen?“ 
Diese Frage fiel hinweg- 
123) Will die Kammer, daß dem 6. 48. zugesetzt 
werde:
	        
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