Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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142) Will die Kammer, daß im . 50. bestimmt 
werde: 
„Es seyen alle inländischen Fabrikate, welche auf aus- 
ländische Märkre geführt werden, zum Behnufe der zoll- 
freyen Wiedereinfuhr zu stempeln? 
Diese Frage fiel hinweg. 
143) Will die Kammer, daß im (. 60. Zeile 4. 
nach dem Worte: pkanns eingeschaltet werde: Jund der 
Fuhrmann seinen Weg ohne weiters fortsetzen will?“ 
Wurde mit 35 gegen 2 Stimmen besaht. 
144) Will die Kammer, daß an derselben Stelle wei- 
ter beygefügt werde: oder sich nicht auf seine Kosten 
bis zum nächsien Ladeplaßz begleiten lassen will?“ 
Wurde mit 71 gegen 11 Stimmen verneint. 
145) Will die Kammer, daß dem F. 00. am Schlusse 
beygefügt werde: 
„Ist ein Fuhrmann unvermbgend, den Joll zu entrich- 
ten, so ist das im Lande zu bleiben bestimmte Gut 
dem auf der Route des Fuhrmanns und dem Be- 
stimmungsorte der Ladung zunächst gelegenen Hall- 
amte zuzuweisen, woselbst es einen berechtigtem Spe- 
ditenr zur zollamtlichen Behandlung und Spedition 
zu übergeben ist? 
Wurde mit 60 gegen 10 Stimmen verneint. 
1460) Will die Kammer, daß &. 61. folgende Fassung 
erhalte: 
„Es ist einem Zollamte von einem Theil der Ladung 
den Eingangszoll, dagegen von dem übrigen Theil 
derselben den Durchgangszoll zu erheben, in der 
Regel nicht, jedoch ausnahmsweise dann gestatter, 
wenn jener erste Theil an dem Orte der Verzollung
	        
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