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gelassen, und nur der erste, zweyte umd vieite Satz
derselben angenommen werde?
Wurde mit 58 gegen 20 Stimmen verneint.
108) Will die Kammer, daß nur der erste und der
zweyte Absatz jener in der Frage 10 5. ausgestellten Fas-
sung des F. 041 angenommen, der dritte und vierte Ab-
satz derselben aber weggelassen werde?
Wurde mit 50 gegen 32 Stimmen verneint.
100) Will die Kammer, daß in diesem Falle im
ersten Absatze die Worte: „welche sodann in das
Ausland zurückgehen", wegfallen?"“
Diese Frage fiel hinweg.
200) Will die Kammer) daß, in dem in der Frage
108. ausgedrückten Falle, jener Fassung des J. 04. noch
beygesetzt werde, daß das Verzeichniß der ertheilten Be-
willigungen den Ständen des Reiches bey ihrer jedesma-
ligen Versammlung zur Einsichtsnahme vorzulegen seyn?
Diese Frage siel hinweg.
201) Will die Kammer, daß den Ständen des Reichs
nicht blos das Verzeichniß der ertheilten; sondern auch
das der verweigerten Begünstigungen mitgetheilt werde?
Wurde mit 47 gegen 42 Stimmen bejaht.
202)) Will die Kammer, daß der F. 94. auf folgende
Art gefaßt werde:
„Die Begünstigungen der an inländische Fabrikanten
und Manufacturen eingehenden rohen Stoffe, und Halb-
fabrikate, welche in dem veredelten Produrte zur Wieder-
ausfuhr kommen, so wie der aus dem Iunlande zu glei-
chem Zwecke in das Ausland gehenden und von da zu-
rückkommenden Fabricate, sollen von besondern Ministerial-