— 170 —
264) Wünscht die Kammer, daß die Entschädigung
der Städte und Märkte für die aufzuhebenden Brücken-
und Pflasterzdlle nur zum Theil aus der Jollcassa, zum
Theil aber durch Bewilligung indirecter Auflagen auf
Consumtionsartikel bewirkt werden möge?2
Wurde mit 70 gegen 0 Stimmen verneint.
265) Wünscht die Kammer, daß in größern Städten
für den Brücken= und Pflasterzoll von den Consumogütern
eine mäßige Abgabe durch die Hallämter erhoben, und
der Berrag derselben diesen Städten zum Behufe der Un-
terhaltung der Brücken und des Pflasters übergeben, den-
selben sofort nur für die Durchfuhrgüter, welche von die-
ser Abgabe frey zu lassen wären, von dem Aerar eine
angemessene Entschädigung zugewendet werde 2
Wurde mit 81 gegen 7 Stimmen verneint.
260) Wöünscht die Kammer, daß zu §. 25. die Re-
gierung den Mißbräuchen und Uebergriffen der Privatei-
genthümer von Canal= und Wöhrlochdffnungen nach Mdg-
lichkeit vorbeugen moge ?
Wurde mit 33 gegen 5 Stimmen bejaht.
207) Wünscht die Kammer, daß dieser Wumsch als
Modisfication ausgesprochen werde?2
Diese Frage fiel hinweg.
268) Wünscht die Kammer, daß die Staatsregierung
kräftig dafür sorgen moge, daß die schädlichen Wöhrloch-
öffnungen bald ganz beseitiget werden?
Wurde mit 86 gegen 2 Stimmen bejaht.
200) Wünscht die Kammer, daß zu §9. 23. unter die
zu begünstigenden Straßenzüge aufgenommen werden mo-
gen: die Straße von Hof nach Regensburg, und die von
Nordhalben und von Buch am Forst über Bamberg nach