Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

— 172 — 
275) Wuͤnscht die Kammer, daß wenn diese Fassung 
des §. 35. angenommen wird, die §. 50 u. 30. hinweg- 
fallen? 
Diese Frage siel hinweg. 
270) Wünscht die Kammer, daß zu §. 35. die In- 
struction zu vollständiger Belegung der Ladung mit Schnur 
und Siegel dffentlich bekannt gemacht werde? 
Wurde mit 07 gegen 21 Stimmen bejaht. 
277) Wünscht die Kammer, daß dieser Wunsch als 
Modification vorgetragen werde 2 
Diese Frage fiel hinweg. 
278) Wünscht die Kammer, daß im . 54. nach den 
Worten: gals durchgehende ;“ beygesetzt werde: poder als 
Hallgut 24 
Wurde mit 57 gegen 31 Stimmen bejaht. 
270) Wünscht die Kammer, daß der F. 54. folgen- 
den Zusatz erhalte: 
„Die vom Frachtführer fär eigene Rechnung einzufüh- 
renden zollbaren Gütek sind, nach erhobener Decla- 
ration dem einschlägigen Hallamte zuzuweisen, wel- 
ches solche der geeigneten Behandlung mit Beyziehung 
eines berechtigten Kaufmanns, nach der Wahl des 
Eigners, unterstellt 24 
Wurde mit 48 gegen 40 Stimmen bejaht. 
280) Wünscht die Kammer, daß zu §. 80. die zum 
inländischen Verbrauche bestimmten Güter drey Tage und 
die zum Durchgang bestimmten 14 Tage von der Entrich- 
tung der Gebühr befreyt seyn mochten, wenn nicht um 
gleiche Rechnung zu machen, allen Gütern ohne Aus- 
nahme eine Niederlagsfreyheit von 14 Tagen gestattet 
werden will? 
Wurde mit 76 gegen 12 Stimmen bejaht.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.