Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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288) Wünscht die Kammer, daß zu F. 105. angeord- 
net werde: 
„Derjenige Frachtführer, dessen Schnüre und Siegel am 
Wagen zufällig verletzt werden, habe davon unver- 
züglich bep dem nächsten Gemeindevorsteher die 
Anzeige zu machen, und dieser habe die Thatsache als= 
bald mit Beyziehung von zwey Zeugen zu consta- 
tiren.“ 
„Die Kosten dieses Verfahrens habe der Fracht- 
führer zu tragen?“ 
Wurde mit 47 gegen 41 Stimmen verneint. 
280) Wünscht die Kammer, daß zu §. 100. die be- 
treffenden Beamten dafür verantwortlich erklärt werden, 
wenn sie die in diesem F. bezeichnete Untersuchung nicht 
innerhalb des bestimmten Termins veranlassen und ver- 
nehmen? 
Wurde mit 70 gegen 18 Stimmen bejaht. 
200) Wünscht die Kammer, daß zu §. 120. Zeile 5. 
die Worte: „mit Ausnahme der im G. 21. bezeichneten 
Bestimmungen“ wegbleiben? 
Wurde mit 836 gegen 2 Stimmen bejaht. 
201) Wünscht die Kammer, daß dieser Wunsch als 
Modification vorgetragen werde? 
Diese Frage fiel hinweg. 
202) Wünscht die Kammer, daß der Wein im Un- 
termainkreise mit dem Weine im Rheinkreise gleich behan- 
delt, derselben also von dem Guldenzoll und anderen Acci- 
sen, womit er zur Zeit noch belegt ist, befreyt werde? 
Wurde einstimmig bejaht. 
205) Wünscht die Kammer, daß auf Beseitigung der 
in Beziehung auf Behandlung des Transits in Bayern 
und Würtemberg bestehenden Ungleichheit hingewirkt wer- 
den moge? 
Wurde einstimmig bejaht.
	        
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