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sicht auf die weiteste Entfernung vom Centralsitze der
Staatsregierung bestimmt, somit jeder Mißbrauch un-
möglich werde.
Mit diesen Modificationen glaubt die Kammer der
Abgeordneten nachfolgende Wünsche verbinden zu mussen:
1) Im §. 11. mochte statt „zugeordnet“ gesetzt wer-
den: „untergeordnet.“
2) Im . 12. wäre auszusprechen, daß die eingegan-
genen Hallen wieder hergestellt, werden sollen.
3) Die Bewohner des Rheinkreises mochten hinsichtlich
des Weggeldes und der Brücken = und Pflasterzdlle
in den obern 7 Kreisen mit den übrigen Inländern
gleich behandelt werden.
7) Im §. 25. wäre von der Regierung Vorforge zu
treffen, daß den Mißbräuchen und Uebergriffen der Pri-
vateigenthümer von Canal,= und Wehrdffnungen nach
Moglichkeit vorgebengt werde.
5) Mochte die Staatsregierung kräftig dafür sorgen,
daß die schädlichen Wehrldcher bald ganz beseitigr
werden.
60) Im §. 28. wären unter die zu begünstigenden
Staßenzuge aufzunehmen:
die Straße von Hof nach Regensburg und die von
Nordhalben und von Buch am Forst über Bamberg
nach Regensburg führenden Straßen; dann die Do-
nau und der Main.
7) Im 6. 20. wäre zu bestimmen, daß den an den
Gränzen wohnenden Inländern der Verkehr mit ei-
nigen Stücken Vieh, dann mit Obst und Früchten
erleichtert werden soll.
3) Im g. 30. mdge die Bestimmung aufgenommen
werden, daß diejenigen Gränzbewohner, in deren Ge-