sion beyzutretenden Mitglieder des Oberappellationsgerichts
schlägt solche die Wahl von sechs Candkdaten vor,
aus welchen Seine Magjestät der Kbntg drev
und zugleich aus den übrigen einen Ersatzmann zu benennen
haben sollen, welche ein für allemak, se lange
fie Mitglieder des Oberappellationsgerichts sind, Mitglieder
der Commission seyn sollen.
Der Ausschuß findet keinen Anstand, der hohen Kanmer
die Annahme dieser Bestimmung zu begutachten, Indem
er in dem Vorschlage von sechs Candidaten die Anerkennung
des der Krone zustehenden Rechtes der Besetzung
der Staatsämter findet, und in der nicht alle Jahre wechselnden
Function der Mitglieder des koniglichen Oberappellationsgerichts
eine höhere Stabilität der Commission,
welche in mehrfacher Beziehung nur Vortheile gewüähren
kam, anerkennt.
e) Den Vorsitz bey der Commission will die Kammer
der Reichsräthe dem Staatsrathspräsidenten nur unter
der Voraussetzung einräumen, wenu demselben kein
Portefeuille anvertraut ist. Die Kammer der
Abgeordneten fand in dem Portefeuille des Staatsraths-=Fräsidenten
kein Hinderniß, ihm den Präsidentenstuhl be
der fraglichen Commission einzuräumen, sie konnte dies
ohne Bedenken deßhalb, weil sie dem Präsidenten keine
entscheidende Stimme einräumen wollte. Allein da
hiemit die Kammer der Reichsräthe nicht einverstanden
ist, so mußte sie narürlich darauf bedacht seyn, vorerst
das Portefeuille aus dem Wege zu räumen. Hiemit ist
nun auch der erste Ausschuß einverstanden, glaubt jedoch
noch einen Schritt weiter gehen und der hohen Kammer
zur Herstellung einer großern Gewährschaft für die rücksichtslore
emscheidende Stimme des Präsidenten der boben
Kamme bezutachten zu mussen, dieser Modifscarion
nur dann die Zustimmung zu geben, wenn nach dem Worte