Full text : Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

sion  beyzutretenden  Mitglieder  des  Oberappellationsgerichts
  schlägt  solche  die  Wahl  von  sechs  Candkdaten  vor,
aus  welchen  Seine  Magjestät  der  Kbntg  drev
und  zugleich  aus  den  übrigen  einen  Ersatzmann  zu  benennen
  haben  sollen,  welche  ein  für  allemak,  se  lange
fie  Mitglieder  des  Oberappellationsgerichts  sind,  Mitglieder
  der  Commission  seyn  sollen.

Der  Ausschuß  findet  keinen  Anstand,  der  hohen  Kanmer
  die  Annahme  dieser  Bestimmung  zu  begutachten,  Indem
  er  in  dem  Vorschlage  von  sechs  Candidaten  die  Anerkennung
  des  der  Krone  zustehenden  Rechtes  der  Besetzung
der  Staatsämter  findet,  und  in  der  nicht  alle  Jahre  wechselnden
  Function  der  Mitglieder  des  koniglichen  Oberappellationsgerichts
  eine  höhere  Stabilität  der  Commission,
welche  in  mehrfacher  Beziehung  nur  Vortheile  gewüähren
kam,  anerkennt.

e)  Den  Vorsitz  bey  der  Commission  will  die  Kammer
der  Reichsräthe  dem  Staatsrathspräsidenten  nur  unter
der  Voraussetzung  einräumen,  wenu  demselben  kein
Portefeuille  anvertraut  ist.  Die  Kammer  der
Abgeordneten  fand  in  dem  Portefeuille  des  Staatsraths-=Fräsidenten
  kein  Hinderniß,  ihm  den  Präsidentenstuhl  be
der  fraglichen  Commission  einzuräumen,  sie  konnte  dies
ohne  Bedenken  deßhalb,  weil  sie  dem  Präsidenten  keine
entscheidende  Stimme  einräumen  wollte.  Allein  da
hiemit  die  Kammer  der  Reichsräthe  nicht  einverstanden
ist,  so  mußte  sie  narürlich  darauf  bedacht  seyn,  vorerst
das  Portefeuille  aus  dem  Wege  zu  räumen.  Hiemit  ist
nun  auch  der  erste  Ausschuß  einverstanden,  glaubt  jedoch
noch  einen  Schritt  weiter  gehen  und  der  hohen  Kammer
zur  Herstellung  einer  großern  Gewährschaft  für  die  rücksichtslore
  emscheidende  Stimme  des  Präsidenten  der  boben
  Kamme  bezutachten  zu  mussen,  dieser  Modifscarion
nur  dann  die  Zustimmung  zu  geben,  wenn  nach  dem  Worte