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tes nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet war,
woraus denn folgt, daß ich dem Gutachten der Majoritaͤt
des fuͤnften Ausschusses nicht beystimmen kann, vielmehr
glaube, den Antrag an die hohe Kammer stellen zu nnis-
sen, es sey der Ansicht der Kammer der Reichsräthe die
Justimmung nicht zu ertheilen, und dieses derselben zu er-
össnen.
Der Abgeordnete Frhr. von Closen: Ich wünschte
anfänglich, daß beym Beginne der gegenwärtigen Dis-
cussion der kdnigliche Regierungscommissär uns über
die factischen Verhältnisse einige Aufklärung geben mdchte;
vielleicht würde ich solche Gründe vernommen hahen, die
mich überzeugt hätten, daß die Beschwerde nicht begrün-
det sep. Ich habe diese Aufklärung um so mehr erwar-
tet, als ich einen großen Aktenstoß auf dem Minister-
tische liegen sah.
Indeß hat der Redner vor mir alle Gründe für die
Regierung so zusammen gesucht, daß dem k. Commissär
nicht mehr viele übrig bleiben dürften.
Ich gehe zur Sache selbst über, indem ich erkläre,
daß ich die vorliegende Beschwerde für begründet halte.
Ich erlaube mir in dieser Beziehung vorerst die Gründe
näher zu beleuchten, welche von dem Redner vor mir
angeführt worden sind.
Derselbe bemerkte,
wenn sich diese Einweisung durch den Gutsherrn
anf die Observanz gründen wollte, daß diese hier niche
begründet sev.
Meine Herren! Das Argument der Observanz scheint
mir in dieser Sache das schwächste zu seyn, ich selbst
huldige nicht gern dem Doctor Observantius; aber ich
glaube, daß schon nach der Natur der Sache und nach
den verfassungsmißigen Bestimmungen die Beschwerde