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noch nach derselben bis auf gegenwaͤrtigen Fall vorge-
nommen worden. Auch ich erkenne, wie bey einer an-
dern Gelegenheit ein sehr verehrter Redner angefuͤhrt, die
Verfassung als die Aussoͤhnung der alten und der neuen
Zeit, als eine Schranke, die der Revolution zuruft, bis
hier und nicht weiter, denn wenn wir an den wenigen noch
bestehenden Rechten des Adels hinten immer wegnehmen,
und vorne nichts mehr zusetzen, so wird wohl bald nichts
mehr vorhanden seyn. Greifen wir noch dazu den Besitz-
stand an, da fehlt nichts mehr als die Processe mit der
Execution anzufangen; da kann kein Bayer mehr ruhig
schlafen, wenn er sich heute reich niederlegt, kann er
den andern Morgen arm aufstehen.
Ich sehe daher die Beschwerde als gegruͤndet an und
vereinige mich mit denjenigen, welche den Monarchen al-
lerunterthänigst bitten, diesen und dergleichen Unfuge
kräftigst abstellen zu lassen.
Der Abgeordnete Lechner: Auch mir kommr die
Sache sehr einfach vor, wie einem sehr verehrten Red-
ner vor mir, und doch sehe ich sie ganz anders an, als
dieser. #
Mein schlichter Verstand sagt mir, daß dort, wo
kein Recht nachgewiesen werden kann, auch kein Recht
verletzt werden konne, und wo keine gesetzlichen Bestim-
mungen vorliegen, die Staatsregierung es halten könne,
wie sie wolle, weil ihr die Oberaufsicht über die Patri-
monialgerichte zukommt, und folglich das Präjudiz auf
ihrer Seite ist. Ich halte also die Beschwerde ihrer
Hauptsache nach für ungegründet.
Anders denke ich über die Nebensache, nämlich über
die Kosten. Uebt die Staatsregierung die Ertradition
und Einweisung in Folge ihrer Oberaufsicht aus, so er-
scheint diese Amtshandlung als Dienstsache, und Dienst-
sachen lassen als solche keine Taren zu.