Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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noch nach derselben bis auf gegenwaͤrtigen Fall vorge- 
nommen worden. Auch ich erkenne, wie bey einer an- 
dern Gelegenheit ein sehr verehrter Redner angefuͤhrt, die 
Verfassung als die Aussoͤhnung der alten und der neuen 
Zeit, als eine Schranke, die der Revolution zuruft, bis 
hier und nicht weiter, denn wenn wir an den wenigen noch 
bestehenden Rechten des Adels hinten immer wegnehmen, 
und vorne nichts mehr zusetzen, so wird wohl bald nichts 
mehr vorhanden seyn. Greifen wir noch dazu den Besitz- 
stand an, da fehlt nichts mehr als die Processe mit der 
Execution anzufangen; da kann kein Bayer mehr ruhig 
schlafen, wenn er sich heute reich niederlegt, kann er 
den andern Morgen arm aufstehen. 
Ich sehe daher die Beschwerde als gegruͤndet an und 
vereinige mich mit denjenigen, welche den Monarchen al- 
lerunterthänigst bitten, diesen und dergleichen Unfuge 
kräftigst abstellen zu lassen. 
Der Abgeordnete Lechner: Auch mir kommr die 
Sache sehr einfach vor, wie einem sehr verehrten Red- 
ner vor mir, und doch sehe ich sie ganz anders an, als 
dieser. # 
Mein schlichter Verstand sagt mir, daß dort, wo 
kein Recht nachgewiesen werden kann, auch kein Recht 
verletzt werden konne, und wo keine gesetzlichen Bestim- 
mungen vorliegen, die Staatsregierung es halten könne, 
wie sie wolle, weil ihr die Oberaufsicht über die Patri- 
monialgerichte zukommt, und folglich das Präjudiz auf 
ihrer Seite ist. Ich halte also die Beschwerde ihrer 
Hauptsache nach für ungegründet. 
Anders denke ich über die Nebensache, nämlich über 
die Kosten. Uebt die Staatsregierung die Ertradition 
und Einweisung in Folge ihrer Oberaufsicht aus, so er- 
scheint diese Amtshandlung als Dienstsache, und Dienst- 
sachen lassen als solche keine Taren zu.
	        
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