Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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Durch jenes Novum, vielmehr Extraordinarium der 
Tagsordnung hat Hr. von Stachelhausen die Discus- 
sion um die Hälfte verlängert, und ich erlaube mir daher 
mit gleicher Gewissenhaftigkeit, an sein Gefühl zu Erspa- 
rungen zu appelliren, wie er dieses von uns in Anspruch 
nahm; demnach muß ich denselben hoflichst einladen, die 
Hälfte jener Kosten mit 550 fl. in der Staatscasse zu lie- 
fern. Wenn er dieses Opfer gebracht hat, dann hat er 
nichts anders gethan, als was recht und billig war; denn 
wie gesagt, da nicht in Widerspruch gezogen werden kann, 
daß er zum zweyten Theile jener tragi-comischen Vorstel- 
lung die alleinige Veranlassung gegeben hat, so wird er 
dieses seinem eigenen Ausspruche nach zu übernehmen ha- 
ben. Hiemit glaube ich schließen zu konnen, und ich halte 
nicht allein nach der Ansicht der Kammer der Reichsräthe, 
sondern nach dem Gutachten unseres fünfren Ausschusses 
vorzüglich aus der Ursache die Beschwerde für begründet, 
weil man immer vom Kleinen auf das Große schließen 
muß, und weil man, wenn wir uns nicht gegen das Kleine 
verwahren, uns successive und endlich auch den Kopf weg- 
reißen kdnute! 
Der Abgeordnete Heffner: Die vorliegende Be- 
schwerde hat mich theils betrübt, theils zugleich erfreut. 
Betrübt, daß ein Staatsbeamter, der bey einecr Kreisre- 
gierung die Kammer der Finanzen selbst leitet, gegen die 
Staatsregierung und gegen ihre Verfügungen beschwerend 
auftritt, und gegen eine Verfügung seiner eigenen Kreis- 
regierung Beschwerden führt, die sich aus der Natur der 
Sache zum Theil als ungegründet darstellen. 
Erfreut hat mich, daß ein höher gestellter Staats- 
beamter die Beschwerde führt, frey und ungehindert durch 
sein Amt, und ohne daß die Staatsregierung ihn deßha'b 
in ihrem Vertrauen beschränke. Erfreulich muß dieses 
jedem Staatsbürger und vorzüglich jedem Sctaatsbedien-
	        
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