Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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der die besagte Vorstellung seiner Beschwerdeschrift an die 
Kammer der Reichsraͤthe beygelegt hat, allerdings auch 
wegen der Kosten Beschwerde gefuͤhrt, und wenigstens auf 
Entsernung derselben fuͤr die Zukunft, wemnn auch nicht 
auf deren Ersatz fuͤr die bereits gehabten, den Antrag ge- 
stellt. 
Wir sind sonach auch veranlaßt, uns daruͤber auszu- 
sprechen. 
Nach meinen bereits entwickelten Grundsaͤtzen halte 
ich sonach in den bemerkten Worten des Rescripts sowohl 
im Allgemeinen gegen alle adeligen Gutsbesitzer mit Ge- 
richtsbarkeit 2c., als auch gegen den Hrn. v. Koch ins- 
besondere (denn daß eine nachlässige Gerichtsverwaltung 
durch seine Schuld sich ergeben habe, wird ihm nicht zur Last 
gelegt) eine Beschwerde begründet, da die Uebernahme einer 
neuen Last gegen sie ausgesprochen wird, eine Last, die ihrer 
Natur nach eine allgemeine Last des ganzen Staates ist, 
und bey den Aus= und Einweisungen und Vorstellungen 
der Gerichtsbeamten adeliger Gerichte eben so, wie bey 
jenen der Landgerichte aus der Staatscasse bestritten wer- 
den muß. Ich unterscheide hieben aber die Kosten der 
Aus= und Einweisung und der Vorstellung von jenen der 
Verpflichtung des neuen Beamren, als welche, wie bis- 
her schon geschehen, ferner von dem Betheiligten getragen 
werden müssen. 
Ich schließe mich sonach dem Gutachten der Kammer 
der Reichsräthe, jedoch nur in dem Puncte der Kosten 
an, und stelle den Antrag, daß S. k. Majestät im ver- 
fassungsmäßigen Wege um Aufhebung des in dem Mil- 
nisterialrescript v. 22. Januar d. J. wegen der Kosten 
ausgesprochenen Grundsatzes, somit um Entfernung dieser 
Beschwerde allerunterthänigst zu bitten sev. 
Der Abgeordnete Socher: Meine Herren! daß die
	        
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