— 279 —
vom 9. Maͤrz 1820 eine dringende Aufforfrung zur Auf-
stellung eines andern Gericheshalrers zu eaflen.
Der von Koch übertrug hierauf di Patrimonalge-
richtsverwaltung von Rohrbach dem ü#mlichen Mar.
Holzmann, der von ihm schon im Jare 1810. als Pa-
trimonialgerichtshalter zu Sünzhausen ufgestellt worden
war.
Nachdem dieser die Bestätigung der Kreksregierung
erhalten hatte, nahm das Landgericht Pfassenhosen die
Verpflichtung und Einweisung an den Amtsitze Rohr-
bach vor; der Gutsbesitzer führte untern 15. Juli 1820.
wegen der an ihn gerichteten Tar= und Oiäten-Anforde-
rung von 13 fl. 51 kr. bey der Kreisreicrung Beschwer-
de und bat um Ermäßigung der Tarar#sätze, da die Ein-
weisung ohne Auftrag und zum Nachheile seiner guts-
herrlichen Rechte geschehen.
In einem ausfährlichen Berichte vom 0. Aug. 1820.
rechtfertigte das Landgericht sein Verfahren, und berief
sich auf das in ähnlichen Fälken, und namentlich bep der
Einweisung der gutöherrlichen Beamten des Freyherrn von
Berchem zu Königöfeld, und des von Mayer zu Sta-
rezhausen beobachtete Verfahren, und bemerkt dabey am
Schlusse Folgendes:
„Und hätte man nun commisstousseits zwey gute
Stunden weit nach Rohrbach zu Fuß gehen, oder (so
will es wenigstens verlauten) wie der Cdle v. Koch
auf einem Bauern= oder elwa gar Düngerwagen da-
hin fahren sollen?“
„Kann wohl der Gutöherr von Koch auf Nohr-
bach und Sunzhausen fodern, daß der Commissär das
selbst ausgelegt#e Gefährt -J, Trinlgeld und Zehrung
über Mittag mit 0 fl. 12 kr. demselben zum Opfer
bringen soll?“