Full text : Anleitung zur zweiten Prüfung der höheren Verwaltungs-Beamten. Erster Theil. (1)

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Erst  seit  der,  Mitte  des  vierzehnten  Jahrhunderts  fing
man  an,  in  einigen  Häusern  auf  Mittel  zu  denken,  die
weitern-Theilungen  zu  verhindern.  In  den  Ländern,
  welche  zunächst  an  Frankreich  siießen,  wurde  man  durch
das  Beispiel  der  französischen  Herren  zuerst  aufmerksam  gemacht
  und  da  Kaiser  Karl  IV.  in  der  gäldenen-Bulle  um
sein  selbst  willen  für  das  Ansehen  der  Kurfürsten  sorgte,  so
war  er  auch  bemüht,  Primogenitur  und  Untheilbarkeit
  in  den  Familien  derselben  einzuführen.  Lange  wurde
dieses.  Beispiel  ven  Andern  nicht  nachgeahmt,  und  freilich
war  die  Art  von  Untheilbarkeit,  welche  Karl  bei  den  Kurhäusern
  eingeführt  wissen  wollte,  kauin  ein  schwaches  Mittel
  gegen  die  allgemeine  Theilungssucht,  denn  sie  erstreckte
sich  nur  auf  das  Land,  auf  welchem  die  Kur  ruhte.  Es
wurde  also  dadurch  dem  Erstgebornen  mehr  ein  gewisses
Praccihuum,  als  der  Besitz  aller  väterlichen  Länder  erworben,
  und  noch  weniger  war  bestimmt,  daß  jedes  zum  alten
Stammgute  hinzukommende  Land  gleich  dem  alten  Stammgute
  auf  den  Erstgebornen  sich  fortvererben  solle.  Karls  eigenes
  Beispiel  bei  der  Theilung  seiner  Länder  beweist,  wie
schwer  die  väterliche  Zärtlichkeit  der  Politik  wich;  und  es
gilt  als  ganz  allgemeine  Bemerkung,  daß  im  15öten  und
46ten  Jahrhundert  in  keinem  deutschen  Fürstenhause  Primogenitur
  eingeführt  worden,  wo  nicht  mehrmalige  Versuche
  gemacht  worden  wören,  dieselbe  zum  Vortheil  der
jüngern  Brüder  wieder  zu  schwächen.  Selbst  wenn  das
Primogenitur-Gesetz  eines  Hauses  in  ein  öffentliches  Reichs-Grundgesetz
  eingerückt  wurde,  unterblieben  doch  die  Versuche
nicht,  dasselbe  umzusioßen.  In  einem  Zeitalter,  wo  noch
mehr  Freibeit  war  und  wo  man  offener  seinen  natürlichen
Empfindungen  folgte,  mußte  es  außerst  schwer  zu  ertragen