Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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hindert ist. Ich unterstuͤtze daher diesen Vorschlag des 
a-yr geehrten Redners vor mir. 
Soviel endlich die entscheidende Stimme be- 
trifft, so geht hier der Beschluß unserer Kammer von 
dem reinen Sachverhältniß aus, während die angetra- 
gene Abänderung der andern Kammer miu auf Personen 
beruht. Sehr weislich machte unsere Kammer bey Glei ch- 
heit der Stimmen, die Entscheidung ipso facto für 
die Competenz der Justiz gültig, weil Justiz Regel 
sevn soll, und Gleichheit der Stimmen Gleichheit der 
Gründe vorausfeczt. Aber die entscheidende Stimme des 
Staatsrathspräsidenten und seines Vertreters, 
des ältesten Staatskathes ohne Specialfünction= 
legt geradezue gegen das Urmotio, Bewahrung 
allseitiger Unbefangenheit, ein Hauptmement 
nün in ein Element der aus zwey Elementen verschmol- 
zenen Stelle, und zwar in das nicht der Justiz ver- 
wandte. 
Ich kann also auch hier so wenig als im Ganzen 
den Anträgen der ersten Kammer beytreten und behatte 
aus reiner und fester Ueberzeugung bey unserm Be- 
schlusse- · 
Der Abgeordnete Kiliani: Herr Graf v. Benzel— 
Sternau hat seine Zustimmung versagt, weil er glaubt, 
bey allen Collegien werden bey Berathung wichtiger Ge- 
genstände die Mi Wctglieder des Gerichtstribunals verstärkt. 
Dieses geschieht nie! 
Der Abgeordnete Graf ". Benzel= Sternau: 
Dergleichen Fälle sind mir selbst bekannt. 
Der Abgeordnete Kilianie In Bayern nie; da ist 
beständig eine gewisse Zahl bestimmt. 
Der Abgeordnete Graf . Benzel-Steknäu uit- 
terbrechend: Ich halte es aber dennoch für nothwendig- 
denn je größer die Zahl der Richter, desto besser:
	        
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