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Fragen, welche ohne Erinnerung die Genehmigung der
Kammer erhielten, wie sie in dem geheimen Sitzungs-
protocoll vom 30. Juny l. J. ausgenommen sind.
Der Tagesordnung gemäß begann nun die Berathung
über den von der k. Staatsregierung vorgelegten Zollta-
rif. Zu diesem Zwecke berief das Präsidium den als Red-
ner eingeschriebenen zweyten Präsidenten Häcker auf die
Bühne, der sich von hier aus, wie folgt, aussprach:
Es liegt uns gegenwärtig, nachdem die Berathung
über die Zollordnung selbst geschlossen ist, der Jolltarif
zur Berathung vor. Die Staatsregierung machte näm-
lich in Folge der von den Ständen des Reichs im Jahre
1825 an sie gebrachten Wünsche und Anträge von der durch
das Gesetz vom 11. Sept. 1825 in den 90. 2. 5. und 4.
gegebenen Ermächtigung Gebrauch, und ließ einen neuen
Zolltarif nach dem eingeholten Gutachten von Sachverstän-
digen bearbeiten, welcher unterm 28. Dec. 1826 provi-
sorisch erlassen wurde, und welcher nach dem vorerwähn-
ten Gesetze den Ständen vorgelegt werden mußte.
Es ist nun die Aufgabe der Stände des Reichs, zu
prüfen und zu beschließen, ob dieser Tarif die Justim-
mung derselben erhalten solle oder nicht, indem, wenn
die Zustimmung der Stände zu diesem Tarif nicht erfolgt,
vermdge des Gesetzes vom Jahre 1825 die vorher gelten-
den Jollsätze wieder kraft des Gesetzes in Wirkung treten.
Die Mitglieder des zweyten Ausschusses haben diesen
Tarif einer eben so umsichtigen und vollständigen Prüfung
unterworfen, als die Zollordnung selbst, und haben
auch hierüber gleich schätzbare Arbeiten geliefert, was von
Seite der Kammer und des Publicums gewiß mit dem
größten Danke wird erkannt werden.