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Hier bey dieser Berathung handelt es sich nun vor-
züglich um die Principalfrage: Von welchen Grundsätzen
soll bey der Regulirung der Eingangs= und Auêgangs-
zdlle ausgegangen werden Soll man erhöhte Zolle im
Eingang annehmen, oder soll man es bey kleinen Zollen
belassen 2
Es handelt sich ferner um die Frage: Soll dem Soll-
tarif vom Jahre 1320 zugestimmt werden, oder soll
in Zukunft der Jolltarif vom Jahre 1810 mit den be-
reits gesetzlich angenommenen Abänderungen wieder in
Wirkung treten?
Ueber die Frage, ob erhdhte oder kleine Jollsätze den
Vorzug verdienen, wurde im Jahre 1825 mit aller mdg-
lichen Umsicht Berathung gepflogen. Die Verhandlungen
über diese Frage füllen beynahe den ganzen X. Band
der damaligen Protocolle.
Was dort gesagt wurde, kann wohl bey unserer der-
maligen Berathung nicht verloren gehen, und es wäre
überflussig, wenn nach 3 Jahren wiederholt werden sollte,
was dort vorgebracht wurde, worüber sich doch die Kam-
mer der Abgeordneten schlussig gemacht hat, und worauf
sie dort ihre Anträge an die Regierung stellte.
Der einzige Fall, diese ganze Berathung von neuem.
aufzunehmen, scheint mir der, wenn allenfalls in dieser
Zwischenzeit ganz neue Verhältnisse sich veroffenbart hät-
ten, wodurch der Standpunct der Sache verrückt wäre;
allein das scheint mir nicht der Fall zu seyn.
Die Veranlassungen, welche bey der Kammer der
Abgeordneten wenigstens den Wunsch erregten, daß Ver-
anderungen im Jolltarife vorgenommen werden sollten,
waren
a) der Ausfall in den Staatseinnahmen, welcher sich
bey der Anwendung des Zolltarifs von 1810 bis
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