Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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sere Production, unsere innere Kraft könne zunehmen, wo 
wir unsern Markt dem Auslande dffnen, dagegen uns 
gutwillig von dem ausländischen ausschließen lassen; und 
andere Staaten würden sich mit uns vereinigen, wenn wir 
nicht im Stande wären, ihren Wünschen durch allenfallsige 
Herabsetzung unserer Tarife entgegenkommen zu kdnnen. 
Alle diese Gründe können uns nur in unsern bereits 
im J. 1825 angenommenen Grundsätzen bestärken. 
Gegen dieses System, welches unserm vorliegenden 
Zolltarif unterstellt ist, wurden viele Erinnerungen vorge- 
bracht. 
Vorerst sucht man dieses System durch den generellen 
Ausspruch gehässig zu machen, daß man sagt, es sey ein 
System hoher Zollsätze. Man führt zu diesem Ende an, 
Zollsätge von 25 — 50 — 40 — 50 — 60 — 100 fl.= 
wie sie in unserm Zolltarif vorkommen, sepen doch gewiß 
hohe Jollsätze. 
Ganz richtig, wenn man diese Summen ganz generell 
ausspricht. Der Hr. Coreferent hat die verdienstliche Ar- 
beit übernommen, durch sein Eingehen in das Innere der 
Sache und in ihre Einzelnheiten nachzuweisen, daß diese 
Zollsätze keineswegs hohe seyen, daß oft Zellsätze von 3 fl. 
20 kr. und 5 fl. höher sind, als die von 50 und 100 fl.; 
gerade unsere hochsten Zollsätze sind in der Regel die mäßig- 
sten; nicht die ausgesprochene Summe allein darf berück- 
sichtigt werden, sondern das Verhältniß dieser Summe 
zu dem Preis der damit belegten Waare, und es wird sich 
dann zeigen, daß es in der Regel nur wenige Procente 
sind, welche durch diese sogenannten hohen Jollsätze erho- 
ben werden, und daß gerade unsere höchsten Jollsätze oft 
die niedrigsten werden, so daß der ganze Tarif vielmehr 
den Namen maßiger als hoher Zdlle verdient. 
Es wurde diesem Systeme entgegnet, daß das Princip 
der Gleichheit der Belegung und der Pflichtigkeit der Lei-
	        
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