Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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steme unserer Nachbaren, und doch finden sie es, und 
zwar in England mit Beystimmung des Parlaments. — 
in Frankreich mit Beystimmung der Kammern, — in 
den Niederlanden mit Beystimmung der Generalstaaten, 
für nothwendig, zur Erreichung aller Zwecke diesen Auf- 
wand zur machen. Würden die Zwecke, welche durch die 
Zölle erreicht werden sollen, den in Frage stehenden Auf- 
wand nicht verdienen, so würden wohl kaum diese reprä- 
sentativen Körper ihre Zustimmung zu diesen Ausgaben 
geben. 
Wenn man den Satz aufstellt: 
„ Soll das Zollwesen blos der Industrie dienen, 
so ist zu erwägen, ob nicht mit dem halben Auf- 
wand, wenn er den Fabrikanstalten in baarem Gel- 
de gereicht würde, mehr ausgerichtet wäre, als mit 
dem Zollwesen, das die doppelte Summe ver- 
schlingt,“ 
so ist in diesem Satze wunderbar Wahres und Falsches 
vermischt, um damit den Schein eines Beweises zu ge- 
winnen. Daß man nicht blos der Industrie mit dem 
Zolle dienen wolle, liegt auf offener Hand, und ist all- 
seitig anerkannt. Ob, wenn man den Fabrikanstalten 
die Hälfre der Regiekosten in baarem Gelde reichen wür- 
de, ihnen damit gedient sey, mehr als mit dem Schut 
durch den JZoll, wird in Abrede gestellt werden müssen, 
denn was sollen sie mit dieser Geldunterstützung, wenn 
ihnen der Markt für ihre Producte fehlt, und ohne den 
Schutz durch Joll wird er ihnen wohl fehlen mussen. 
Endlich, was die Hauptsache ist, woher soll denn der 
Staat dieses Geld nehmen, wenn der Joll nicht mehr 
besteht? Soll er es durch die directen Steuern auf- 
bringen und die Last derselben nochmal erhöhen? 
Mit solchen Argumenten kann unmodglich etwas aus- 
gerichtet werden.
	        
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