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uns die vielen Klagen uͤber zu hoch belegten Durchgang,
uͤber zu hohes Weggeld im Innern und im Ausgang,
und über Mangel an Schutz für die inländische Industrie
zu bekannt, als daß davon etwas Weiteres angeführt
werden dürfte.
Durch den Beschluß der Stände des Reichs im Jahr
1825, welcher durch die k. Bestätigung zum Gesetz erho-
ben wurde, erhielt die Staatsregierung die Ermächtigung,
auf ein anderes System hinsichtlich der Zölle überzugehen,
und so entstand der Tarif vom 28. Dez. 18260, dessen ni-
bere Geschichte bey einer andern Gelegenheit schon ange-
geben worden.
Die finanziellen Verhältnisse dieses Systems stellen
sich im Folgenden dar:
im Jahr Einnahme. Regie. Procent.
1824 2, 050, 078 fl. : 070,487 ffl. 25
1829 20028,6000 = „ 867,288 - 23.
Wir sehen hier in der ganzen Reihe aller Jahre von
180# bis 1323 die größte Einnahme bey den wenigsten
Regiekosten, was zugleich den Beweis liefert, daß die Be-
hauptung falsch sey, ein höheres Jollspstem für die Be-
legung im Eingange nämlich mache eine höhere Ausgabe
nothwendig, um die Einnahme an die Casse zu bringen.
Der Jolltarif v. J. 1320 hat die höchsten Eingangsoll-
sätze, und doch sank die Regie trotz der vermehrten Sicher-
heitsmaßregeln unter Aufstellung einer eigenen militäri-
schen Grenzwache auf 242 Procent; auf eine Summe,
auf welche beynahe in keinem Staate in Europa die Re-
gie herabgebracht werden konnte.
Die staatswirthschaftlichen Vortheile hat der Hr. Ab-
geordnete v. Utzschneider in seinem Separatvotum un-
ter Anführung bestimmter Thatsachen aus einander gesetzt;
und wenn sie gleich nicht von der Art sind, daß schon
atle Erwartungen als befriedigt angegeben werden kounen,