— 334 —
ten Abgaben und trage so seinerseits zur Erleicht:-
rung des Gewerbsmannes und des Ackerbauers bey, wel—
che lange genug fuͤr ihn die Lasten des Staates getragen
haben.
4) Hoͤhere Belegung aller uns wohl entbehrlichen frem—
den Erzeugnisse, die eigentlich blos zu Gewohn—
heitsgenüssen gehören, z. B. Kaffee, Zucker 2c.
Ganz dieselben Gründe, welche für den vorigen
Satz sprechen, sprechen auch für diesen; wer in dem Ge-
brauche dieser Dinge einen Genuß sucht, mag dafür zah-
len. Es wird der auf solche Gegenstände gemachten Auf-
lage wegen nicht weniger importirt. Sehr unbedeutend
war die Weniger-Einfuhr des Kaffee's und JZuckers, wo
das Pfund einen großen Thaler kostete.
5) Mäßige Belegung solcher Halbfabrikate, welche wir
zur weitern Veredlung brauchen, z. B. rohe Lei-
nen= und Baumwollgarne.
Es gehdrt dieses zu dem oben ausgesprochenen ersten
Hauptsatz: wenn dem Gewerbsfleiße im Innlande aufge-
holfen werden soll, so müssen ihm die Materialien zu sei-
ner Arbeit so wohlfeil als moglich in die Hände geliefert
werden, und wenn nicht dafür Sorge zu tragen wäre,
daß auch diese Halbfabrikate nach und nach im Lande er-
zeugt werden und davon das Geld im Lande verdient
wird, so würde man sie ganz freplassen müssen; nur die
letztere Rücksicht fodert einige, jedoch mäßige Belegung.
6) Mäßige Belegung roher Stoffe, die uns unent-
behrlich oder doch nothwendig sind, und welche
hinsichtlich ihres Werthes eine mäßige Belegung
wohl ertragen, z. B. Indigo, Cochenille.
Diese Gegenstände geben unsern Gewerbsleuten Gele-
genheit zu Verdienst. Da wir jedoch aus finanziellen