Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

— 334 — 
ten Abgaben und trage so seinerseits zur Erleicht:- 
rung des Gewerbsmannes und des Ackerbauers bey, wel— 
che lange genug fuͤr ihn die Lasten des Staates getragen 
haben. 
4) Hoͤhere Belegung aller uns wohl entbehrlichen frem— 
den Erzeugnisse, die eigentlich blos zu Gewohn— 
heitsgenüssen gehören, z. B. Kaffee, Zucker 2c. 
Ganz dieselben Gründe, welche für den vorigen 
Satz sprechen, sprechen auch für diesen; wer in dem Ge- 
brauche dieser Dinge einen Genuß sucht, mag dafür zah- 
len. Es wird der auf solche Gegenstände gemachten Auf- 
lage wegen nicht weniger importirt. Sehr unbedeutend 
war die Weniger-Einfuhr des Kaffee's und JZuckers, wo 
das Pfund einen großen Thaler kostete. 
5) Mäßige Belegung solcher Halbfabrikate, welche wir 
zur weitern Veredlung brauchen, z. B. rohe Lei- 
nen= und Baumwollgarne. 
Es gehdrt dieses zu dem oben ausgesprochenen ersten 
Hauptsatz: wenn dem Gewerbsfleiße im Innlande aufge- 
holfen werden soll, so müssen ihm die Materialien zu sei- 
ner Arbeit so wohlfeil als moglich in die Hände geliefert 
werden, und wenn nicht dafür Sorge zu tragen wäre, 
daß auch diese Halbfabrikate nach und nach im Lande er- 
zeugt werden und davon das Geld im Lande verdient 
wird, so würde man sie ganz freplassen müssen; nur die 
letztere Rücksicht fodert einige, jedoch mäßige Belegung. 
6) Mäßige Belegung roher Stoffe, die uns unent- 
behrlich oder doch nothwendig sind, und welche 
hinsichtlich ihres Werthes eine mäßige Belegung 
wohl ertragen, z. B. Indigo, Cochenille. 
Diese Gegenstände geben unsern Gewerbsleuten Gele- 
genheit zu Verdienst. Da wir jedoch aus finanziellen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.