Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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seinem Separatvotum mitgetheilt hat, und wodurch er 
uns in den Stand setzt, mit Klarheit und voller Ueber- 
zeugung, und mit reifer Erwägung aller Verhältnisse 
über diesen Gegenstand uns schlüssig zu machen. 
Die Grundsätze, zu welchen ich mich in Bezug auf 
den Zolltarif bekenne, sind in Kurzem zusammengefaßt 
folgende: 
A. Von allen Lasten, mithin von Joll= und Weg- 
geld sollen befrept werden: 
1) die Ausfuhr von Ackerbau= (wenige, die wir selbst 
brauchen, ausgenommen) und den wichtigsten Ge- 
werbserzeugnissen; 
2) die Einfuhr roher, uns unentbebrlicher fremder 
Producte; 
3) der innere Verkehr. 
B. Erleichtert soll werden: 
die Durchfuhr und deßhalb gänzliche Befreyung vom 
Weggelde. 
C. Mäßige Zölle und Weggeldsabgaben sollen erho- 
ben werden: 
1) von allen übrigen Ausfuhrartikeln (wenige ausge- 
nommen); 
2) von Einfuhrartikeln, die aus sonstigen rohen Stof- 
fen oder solchen Halbfabrikaren bestehen, welche 
wir zur Zeit brauchen und in geringer Menge er- 
zeugen, nicht zu Lurus u. dgl. gehbren. 
D. Ersatz für obige Erleichterungen und für den Ent- 
gang der bisherigen Gefälle an oben bezeichneten Gegen- 
ständen sollen geben: 
a) alle entbehrlichen,
	        
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