Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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wurfe über die künftige Erhebungsweise aller directen 
Steuern die Reihe der Gesetze schließen. 
Wie die Sache jetzt liegt, werden die ersten Fragen 
sepn: »Auf welchem Princip beruht der vorliegende Zoll- 
tarif? In welchem Verhältnisse stehet diese indirecte 
Staatsauflage zu dem gesammten Steuersysteme im Kd- 
nigreiche 7“ 
Die Antwork auf diese Fragen habe ich in meiner 
besondern Abstimmung zu dem Vortrag des zweyten Aus- 
schusses über den Jolltarif im Allgemeinen niedergelegt, 
welche Sie bereits in Händen haben- 
Meine heutige Rede soll die dort vorbehaltene weitere 
Ausführung dieses Gegenstandes seyn. 
Ich habe mich gegen die Zolltarife von den Jahren 
1910—1322—1825—1320 und den jetzt vorliegen- 
den vom Ausschusse begutachteten Jolltarif erklärt, weil 
ihnen allen die einem Gesetze nothwendige Einheit im 
Principe, und Consequenz in der Durchführung fehlen, 
— weil ihre Anlage ganz unrichtig ist, indem sie der 
eigentlichen Aufgabe der Zolle nicht entspricht, — weil 
sie anstatt der eigentlichen Zollaufgabe, (der reinen Con- 
sumtionssteuer auf fremde Waaren) fünf ganz verschie- 
denartige Aufgaben, nämlich 
a) die Etatssumme von zwey Millionen und sechzig 
tausend Gulden an Jollgefällen zu liefern, 
b) mit dieser Einnahme zugleich die einheimische In- 
dustrie in Flor zu bringen, 
) die Consumtion fremder Waaren zu vermindern, 
d) Retorsionsmaßregeln gegen die Uebermacht der aus- 
wärtigen Staaten im allgemeinen Verkehre zu 
werden, und
	        
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