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diese Maßregeln nicht mit der Finanzoperation bey den
Zoͤllen werden, am allerwenigsten aber der Finanzwirth—
schaft selbst zur Ausführung durch Jollsätze übertra-
gen werden, weil diese Aufgaben ihrer Natur nach un-
vereinbar sind, und mit keinen Zollsätzen, sie mdgen zu
den höchsten, mittlern oder geringsten gehdren, zugleich
geloͤst werden konnen.
Wenn wir in dem Wahne, diese unnaturlich zusam-
mengesetzte Aufgabe lösen zu können, die einzelnen dabey Be-
theiligten mit ihren Wünschen und Forderungen anhören, so
verlangt die Finanzcasse viel Geld; der Minister des
Innern Aufblühen des Landbaues, der Technik und des
Handels, und verweist den Finanzminister auf die schöne
Zukunft des allgemein erhöhten Wohlstandes, von wel-
chem die Finanzcasse mehr als von ZJollen gewinnen konne.
Der Minister des Aeußern läßt dem Streben der beyden
vorigen Gerechtigkeit wiederfahren, bedauert aber, daß ihn
eben jetzt die gebieterische Staatspolitik in Beziehung auf
auswärtige Verhältnisse zu solchen Forderungen zwinge,
welche den obigen auf die bloßen Verhältnisse im Innern
berechneten Staatsinteressen Abbruch thun müssen. Neben die-
sen allgemeinen Staatsinteressen stehen nun die Landwirthe,
die Techniker, die Handelsleute und alle Consumenten
im Staate, deren jeder eine andere Forderung an den
Zolltarif macht, wie es gerade sein Privatinteresse erheischt;
denn für allgemeines Staatbinteresse ist hier kein unbe-
fangener Sinn zu erwarten, und ich halre deßwegen jedes
Zollgesetz, insbesondere den Tarif, schon zum voraus für
ganz unvereinbar mit dem wahren Staatsinteresse, welcher
von Handeloleuten, oder Fabrikanten, oder Handwerkern,
oder Landwirthen, oder Consumenten aus einzelnen Volks-
classen projectirt oder berathen oder beschlossen werden
soll. Kennen lernen soll die Staatsregierung die Ansich-
ten aller dieser Betheiligten, aber in ihren Beschlüssen
muß sie zwischen allen diesen Partheyen durchgehen und