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Das gesammte Gewerbswesen im Staate läßt sich
nach vier Abstufungen und eben so vielen Bestimmun-
gen würdigen.
1) Es verarbeitet die einheimischen Naturproducte zum
einheimischen Bedarf. Damit erfüllt es seine erste
Aufgabe, befriedigt das unentbehrlichste Staats-
bedärfniß und wirkt für den Staat am wohlthätig-
sten. Dieser Umfang von Thätigkeit ist für Bayerns
Gewerbswesen der größte und schönste. Diesen aus-
zufüllen bedarf es keiner besondern Begünstigung im
Zolltarife, sobald nur, was ohnehin geschehen muß,
die Consumtionssteuer auf fremde Waaren jener auf
einheimische Waaren gleichgestellt wird, welche be-
kanntlich nicht unter 10, bey mehreren Waaren aber
über 100 Proc. des Werthes betrágt.
2) Es verarbeitet die einheimischen Naturproducke für
den auswärtigen Markt. Damit erfüllt es seine zweyte
und wohlthätigste Bestimmung für Bayern, — da-
mit tritt es am leichtesten in Concurrenz auf dem
Weltmarkt und bringt am meisten fremdes Geld
ins Land. Dazu bedarf es aber auch wieder kei-
ner besondern Einfuhrzollsätze, als der obigen, aber
die Ausfuhr der verarbeiteten Waaren muß ganz
frey seyn, wie die Ausfuhr aller rohen einheimischen
Erzeugnisse.
Möchten doch Bayerns Fabrikanten und Gewerbs-
leute sich mit allen Kräften auf diesen Theil des
Fabrikwesens verwenden; dieses würde die stärkste
Aufforderung an die Landwirthschaft sepn, alles in
moͤglichster Güte und Wohlfeilheit zu erzeugen, was
die Gewerbe für ihre Arbeit suchen.
5) Es verarbeitet der Gewerbsstand fremde Naturer=
zeugnisse für den einheimischen Bedarf. Auch diese
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