Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

— 355 — 
Das gesammte Gewerbswesen im Staate läßt sich 
nach vier Abstufungen und eben so vielen Bestimmun- 
gen würdigen. 
1) Es verarbeitet die einheimischen Naturproducte zum 
einheimischen Bedarf. Damit erfüllt es seine erste 
Aufgabe, befriedigt das unentbehrlichste Staats- 
bedärfniß und wirkt für den Staat am wohlthätig- 
sten. Dieser Umfang von Thätigkeit ist für Bayerns 
Gewerbswesen der größte und schönste. Diesen aus- 
zufüllen bedarf es keiner besondern Begünstigung im 
Zolltarife, sobald nur, was ohnehin geschehen muß, 
die Consumtionssteuer auf fremde Waaren jener auf 
einheimische Waaren gleichgestellt wird, welche be- 
kanntlich nicht unter 10, bey mehreren Waaren aber 
über 100 Proc. des Werthes betrágt. 
2) Es verarbeitet die einheimischen Naturproducke für 
den auswärtigen Markt. Damit erfüllt es seine zweyte 
und wohlthätigste Bestimmung für Bayern, — da- 
mit tritt es am leichtesten in Concurrenz auf dem 
Weltmarkt und bringt am meisten fremdes Geld 
ins Land. Dazu bedarf es aber auch wieder kei- 
ner besondern Einfuhrzollsätze, als der obigen, aber 
die Ausfuhr der verarbeiteten Waaren muß ganz 
frey seyn, wie die Ausfuhr aller rohen einheimischen 
Erzeugnisse. 
Möchten doch Bayerns Fabrikanten und Gewerbs- 
leute sich mit allen Kräften auf diesen Theil des 
Fabrikwesens verwenden; dieses würde die stärkste 
Aufforderung an die Landwirthschaft sepn, alles in 
moͤglichster Güte und Wohlfeilheit zu erzeugen, was 
die Gewerbe für ihre Arbeit suchen. 
5) Es verarbeitet der Gewerbsstand fremde Naturer= 
zeugnisse für den einheimischen Bedarf. Auch diese 
Verhandl. XIII. Band. 26
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.