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Gewerbsthätigkeit ist für Bayern noch verdienstlich,
weil sie wenigstens den Arbeitslohn erspart, der
für das fremde Fabrikat bezahlt wird, und mit
diesem Arbeitslohne viele einheimische Hände beschäf-
tigen und nähren kann; und doch steht in staats-
wirthschaftlicher und finanzieller Hinsicht ihr Werth
weit hinter den zwey ersten Gewerbskreisen zurück.
Sie verdienen also auch gewiß keine größere Begün-
stigung bey den Jolltarifen, als jene zwey ersten.
4) Es verarbeiten die Fabriken fremde rohe Waaren
für die Wiederausfuhr — flr die auslän-
dische Consumtion. Hieran kann Bayern am we-
nigsten verdienen; und, wo diese Fabriken nur durch
Ausnahmen in dem ZJolltarif erhalteu werden kdnnen,
wäre es für Bayern besser, wenn Gewerbe der er-
sten und zweyten Abtheilung bestünden.
Nach Vermehrung solcher Fabriken soll Bayern
nicht streben; ihre Eristenz ist in Bayern hochst
unsicher, und von Ereignissen und Maßregeln des
Auslandes selbst höchst abhängig.
Auf Bayerns Steuersystem — auf seine Con-
sumtionssteuern von fremden Waaren dürfen Fabri-
ken dieser Art keinen entscheidenden Einfluß haben.
Was soll denn aber zur Beforderung der Gewerbe in
Bapern geschehen, wenn sie bey dem Jolltarif nicht be-
rücksichtigt und begünstigt werden sollen?
Antwort: Eben so viel, als zur Befdrderung des
Landbaues und des Handels in Bayern geschieht, —
auch auf demselben Wege und durch dieselben Staats-
behdrden, nur nicht durch den Jolltarif und die Consum-
tionssteuern im Staate.
Wenn der innere Verkehr mit allen Waaren ganz