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selbe fordern, er mag etwas tragen oder nicht, besteuern
ihn die indirecten Abgaben erst nach Maßgabe der vor-
handenen Früchte; die indirecte Abgabe nimmt erst in
dem Augenblick des Genusses selbst. Wenn der Privat-
mann sich ein neues Kleid machen läßt, hat der Staat
seinen Autheil; wenn er eine Maß Bier trinkt, so trinkt
der Staat mit.
Man geht hier von dem Grundsatze aus, daß Be-
dürfnisse nicht absolut, sondern nur relativ sind. Wenn
Jemand z. B. 12 kr. für Getränk ausgegeben hat, so
trinkt er 4 Maß Bier, wenn die Maß einen Groschen,
und 3 Maß, wenn sie wegen der Auflagen von 1 kr.
A kr. kostet.
Diese Art Abgaben hat sich auch in den vorzüglich-
sten Staaten bewährt, besonders sobald es darauf an-
kommt, bedeutende Summen zu erhalten.
Bey uns in Bayern tragen die indirecten Abgaben
so viel, wie die directen. In England ward im Jahre
1825 der Staatöbedarf auf 52 Millionen Pfund Sterl.
berechnet. Dieser Staatsbedarf wurde gedeckt durch
1,133,300 Pf. Sterl. Mauth-, 206, 400,000 Accis-,
7,100,000 Stempeleinnahmen, also aus diesen indirec-
ten Abgaben allein zusammen einige 40 Mill. Pf. Sterl.
Hiezu kommt noch 12 Mill. aus den Postgefällen. Da-
gegen haben die directen Abgaben (Taren) nicht mehr
als zwischen 4 und 5 Millionen betragen, also nur ein
Zehntel der indirecten. In den nordamericanischen Frey-
staaten haben die Mautheinnahmen 1780 bis 1815
445,000. 748 fl. betragen, die der directen Steuer nur
7,055,032 fl., und dennoch ist in diesem Lande keine
Klage über diese Abgabe erhoben worden.
Die indirecten Abgaben im gehdrigen Ebenmaß zu
erhalten, ist für den bayerischen Staat insbesondere von
der größten Wichtigkeit. Wir müssen darauf Rücksicht