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Gegenhalte zu andern Consumtionsabgaben; z. B. die
Abgaben auf. Bier, Salz u. dgl. sind viel höher, und
in andern Staaten sind die Joll= und Accisabgaben noch
weit bedeutender, z. B. in England betragen sie oft
100 Proc. — Indessen will ich mich nicht an das Bey-
spiel von England, sondern an einen andern Staat hal-
ten, der mehr Beyspiel für uns werden kann, nämlich
an den nordamerikanischen Freystaat. Da ist in der Aus-
fuhr alles frep, von einer Abgabe auf die Durchfuhr
ist gar nicht die Rede, in der Einfuhr sind ebenfalls
viele Gegenstände ganz freygelassen, nämlich mehrere rohe
Producte; hieher gehdren besonders das Kupfer, das der
nordamerikanische Freystaat nicht hat, ferner die rohen
Häute u. dgl. Die übrigen Artikel sind nach 2 verschie-
denen Classen belegt; nach dem Werthe und nach dem
Maß. Unter die erste Classe werden alle Gegenstände
des Webstuhls subsumirt. Der Maßstab ist meistens 25
bis 30 Proc., bey einigen aber steigt die Abgabe auf
50 Proc. Der geringste Jollsatz ist 14 48. — Es be-
stehen nur wenige Sätze. Dabey ist festgesetzt, daß bey
einzelnen bestimmten Waaren nach Verlauf von so und
so viel Zeit die Jollsätze erhdyt werden; so wurden z. B.
die Wollenwaaren zu 30 Proc. angesetzt und gesagt,
in zwey Jahren steigt der Zoll auf 55 Proc. — Bey
der zweyten Gattung von Belegung, welche die. spe ci-
fische heißt, wird die Abgabe entweder nach der Länge
oder nach dem Quadratmaß oder nach dem Kubikmaß
oder nach dem Gewichte bestimmt. Hieher gehörte z. B.
Sucker, Kaffee, Gläser, Weine, Eisenstangen u. dgl.
Dieser Tarif ist 1824 emittirt worden, und dabey ist
man durchaus von der Erhdhung der Sölle auf fremde
Fabrikate ausgegangen. Also mein Maßstab wäre 30
Proc. des Werrhes; in wie fern für einige Gegenstinde
geringere Procente genommen werden sollen, wird sich
bey der weitern Berathung über den Tarif zeigen.
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