Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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II. Was den staatswirthschaftlichen Grundsatz be- 
trifft, so hat man gesagt, in frühern Zeiten habe man 
daran gar nicht gedacht, sondern die Zolle hätten keine 
andere Absicht gehabt, als zu nehmen, und das sey 
auch jetzt der Zweck. 
Meine Herren, wenn wir auch den Grundsatz an- 
nehmen wollen, daß der Hauptzweck der Mauth sey, der 
Nation eine Last aufzuladen, so kommt es doch sehr we- 
sentlich darauf an, wie man nimmt, wie man die 
Nation belegt; ob dem Lastträger das Gewicht auf den 
Rücken oder auf den Kopf, oder gar auf die Nase gelegt 
würde; ob das Schaf so geschoren, daß auch die Haut 
mitgenommen wird, oder ob man sorgfältig blos die Wolle 
abnimmt. Wir erhalten z. B. durch den Malzaufschlag 
4 Millionen. Diese 4 Millionen werden bezahlt von 
bepläufig 800,000 Schäffel Gerste. Wenn wir nun die 
bisherige Erhebungsart verändern und sagen wollten: 
jeder Bauer, der ein Schäffel Gerste verkauft, muß 5 fl. 
zahlen, oder jedes Tagwerk Acker, auf dem Gerste gebaut 
wird, zahlt so viel, oder jedes Fuder Dünger, das auf 
den mit Gerste zu bestellenden Acker geführt wird, so viel; 
wer wird mißkennen, daß dieses zerstdrend auf den gan- 
zen Ackerbau einwirken müßte 2 
Also der staatswirthschaftliche Gesichtspunct darf bey 
der Mauth nie aus dem Auge gelassen werden; man muß 
hinwirken, daß sich die Kräfte der Nation vermehren und 
nicht zerstdrt werden. 
In Ansehung des staatswirthschaftlichen Grundsatzes 
werde ich drey Puncte beleuchten, erstens den Satz: das 
System der Begünstigung der Fabrikation tauge nicht für 
Baypern als Ackerbau treibenden Staat; zweytens, die uns 
vorgelegte Uebersicht der Aus= und Einfuhr, und die hie- 
raus sich ergebende Handelsbilanz; drittens werde ich 
den Grundsatz beleuchten, den man aufstellt, man be-
	        
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