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II. Was den staatswirthschaftlichen Grundsatz be-
trifft, so hat man gesagt, in frühern Zeiten habe man
daran gar nicht gedacht, sondern die Zolle hätten keine
andere Absicht gehabt, als zu nehmen, und das sey
auch jetzt der Zweck.
Meine Herren, wenn wir auch den Grundsatz an-
nehmen wollen, daß der Hauptzweck der Mauth sey, der
Nation eine Last aufzuladen, so kommt es doch sehr we-
sentlich darauf an, wie man nimmt, wie man die
Nation belegt; ob dem Lastträger das Gewicht auf den
Rücken oder auf den Kopf, oder gar auf die Nase gelegt
würde; ob das Schaf so geschoren, daß auch die Haut
mitgenommen wird, oder ob man sorgfältig blos die Wolle
abnimmt. Wir erhalten z. B. durch den Malzaufschlag
4 Millionen. Diese 4 Millionen werden bezahlt von
bepläufig 800,000 Schäffel Gerste. Wenn wir nun die
bisherige Erhebungsart verändern und sagen wollten:
jeder Bauer, der ein Schäffel Gerste verkauft, muß 5 fl.
zahlen, oder jedes Tagwerk Acker, auf dem Gerste gebaut
wird, zahlt so viel, oder jedes Fuder Dünger, das auf
den mit Gerste zu bestellenden Acker geführt wird, so viel;
wer wird mißkennen, daß dieses zerstdrend auf den gan-
zen Ackerbau einwirken müßte 2
Also der staatswirthschaftliche Gesichtspunct darf bey
der Mauth nie aus dem Auge gelassen werden; man muß
hinwirken, daß sich die Kräfte der Nation vermehren und
nicht zerstdrt werden.
In Ansehung des staatswirthschaftlichen Grundsatzes
werde ich drey Puncte beleuchten, erstens den Satz: das
System der Begünstigung der Fabrikation tauge nicht für
Baypern als Ackerbau treibenden Staat; zweytens, die uns
vorgelegte Uebersicht der Aus= und Einfuhr, und die hie-
raus sich ergebende Handelsbilanz; drittens werde ich
den Grundsatz beleuchten, den man aufstellt, man be-