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duͤrfe eines Schutzsystems nicht, um das Nationalvermoͤ-
gen zu erhalteu, man soll nur jeden handeln lassen, wie
er wolle, kein Einzelner und auch keine Nation werde mehr
Geld ausgeben, als sie haben.
A. Was nun den ersten Satz betrifft, daß die Be-
günstigung der Fabrikation den Verhältnissen von Bayern
als ackerbautreibendem Staate nicht entspricht, so stelle
ich zwey Fragen.
Erstens: Soll ein ackerbautreibender Staat nicht den-
noch Schutzmaßregeln ergreifen, um seine Fabrikation zu
heben?
Zweytens: Ist Bapern ein ackerbautreibender Staat?
1) Da Thatsachen immer mehr sprechen als Theorie,
so kann ich die erste Frage nicht besser beantworten, als
indem ich auf das Bepspiel von Nordamerica hinweise.
Wenn je ein Land auf der Welt den Character eines
ackerbautreibenden Staates hat, so ist es Nordamerica.
Schon durch die Leichtigkeit, Grund und Boden zu er-
werben, das Tagwerk kostet 2 fl. 30 kr. bis 5 fl., durch
die Befreyung des Bodens von directer Besteuerung, die
nur für den einzelnen Staat in einem höchst unbedeuten-
den Maßstabe besteht, und durch die Größe und Frucht-
barkeit des Landes, wo man gewbhnlich nur den erwor-
benen Wald niederbrennt, zwischen den Stocken den
Boden ein wenig aufritzet, und dann die folgenden Jahre
die schduste Ernte an Waizen und Mais erhält.
In diesem Lande ist das Verhältniß der ackerbautrei-
benden Bewohner zu den gewerbtreibenden viel großer,
als bey uns das Verhältniß viel größer ist, als in Eng-
land; in Nordamerica wie 7 zu 1, bey uns bepläufig wie
4 zu 1, in England wie 15 zu 11.
Aber der schlagendste Beweis ergibt sich aus der Er-
portation jenes Staates. Nordamerica hat nur dreymal