Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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tert. Dieses gilt besonders von den Nürnberger und Fur- 
ther Waaren. 
Ein weiterer Vortheil liegt darin, daß auf diesem 
Wege am ersten eine unmitrelbare Verbindung mit Staa- 
ten jenseits des Meeres angebunden werden kann. Zieht 
man unmittelbar den Rohzucker von ihnen, so kann man 
auch mit baperischen Waaren zahlen. Der Zuckerfabrikant 
hat Credit in seiner Gegend, ihm vertraut der Fabrikant 
seine Waaren an, die er jenseits des Meeres sendet und 
damit den Rohzucker bezahlt. 
Meine Herren, was ich hier bemerke, hat sich bereits 
in Wunsiedl ergeben; der Hr. Abgeordnete Fickenscher 
wird noch mehr darüber anführen können. 
Der Hauptzweck der hohen Belegung des Zuckers 
ist der sinanzielle. Indessen werden daraus auch national- 
wirthschaftliche in Ansehung der Runkelrubenzuckerfabri- 
kation hervorgehen. 
Auch hier will ich die Erfahrung anführen. Die Zahl 
derselben vermehrt sich alljährig. In Frankreich bestehen deren 
dermal 00. Welche Vortheile daraus für die Landwirthschaft 
er wachsen, brauche ich Ihnen nicht zu erdrtern. In Frank- 
reich sehen Sie den Rohzucker zu 11 fl. 40 kr. pr. Centner 
belegt. Eine so große Begünstigung des vaterländischen 
Nohzuckers verlange ich nicht; in mancher Hinsicht sind 
die Verhältnisse von Bavern gänstiger für die Nohzucker- 
fabrikation als in Frankreich. Der Boden ist bey uns 
gut, der Arbeitslohn, der Werth, der Pacht des Bodens 
geringer. Ich spreche hier zum Theil aus eigener Erfah- 
rung, indem ich vorigen Herbst die Runkelrübenzucker- 
fabrikation begonnen habe. Noch war es nur ein Ver- 
such im Großen; ich hoffe aber, wenn wir im Winter 
wieder zusammenkommen, Ihnen schon die Resultate mit- 
theilen zu konnen, welche wesentlich beytragen dürften,
	        
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