Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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haͤltnisse von Vayern sicher zu stellen, ist es nöthig, daß 
kraͤftige Maßregeln ergriffen werden. 
iII. Diese Maßregeln haben wir zwar schon bera- 
then. 
Zwey Gegenstaͤnde erlaube ich mir dießfalls noch zu 
beruͤhren. 
Ich unterstuͤtze vorerst den Antrag des Herrn Core- 
ferenten Heinzelmann, daß die Regierung er- 
mächriger werde, das Stempeln gewisser Waaren einzu- 
führen. 
Eine zweyte Maßregel, die ich in Vorschlag zu brin- 
gen mir erlaube, ist das Verbot für jeden Juländer, 
auoländische Waaren anders als von inländischen Han- 
delsleuten oder durch die Mauthen mit allen bep diesen 
vorgeschriebenen Förmlichkeiten zu beziehen. 
Durch das Franco vor das Haus stellen der 
Auêländer geschieht der größte Mißbrauch. 
Wie wre es sonst mdglich, daß so viel franzsischer 
Wein hereingebracht, so wenig verzollt worden wäre? 
Sehr viele Staatsbürger würden sich ein Gewissen 
daraus machen, zu defraudiren, aber so überläßt man es 
dem Risico des Absenders; der Ausländer ist der Defrau= 
dant, ihn kann man nicht erreichen. 
Zu solchen Maßregeln halte ich den Staat für be- 
rechtigt. Oer Bezug von Waaren auf solche Art ist bisher 
nicht verboten, aber man verbiete ihn, und dieses sehe ich 
als eines der vorzüglichsten Mittel an, Defraudationen, 
wein auch nicht ganz zu verhüten, doch zu vermindern, 
ferner dem uns nicht erreichbaren Ausländer zu begegnen 
und den rechtlichen inländischen Kaufmann zu schutzen. 
Es mag wohl Mancher gewissenlos seyn, sich auch dann 
nech die Waaren in das Haus siellen zu lassen, allein s# I#
	        
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