Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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Hier ist also ein freyer Handel wohlthätig und daher 
nothwendig. Aber welche Aehnlichkeit besteht jetzt noch 
zwischen solchen Staaten und Bayern? Die Zeiten sind 
vorüber, wo Deutschland in 300 Staaten, Landeshoheiten 
genannt, zertheilt war; wo selbst der baperische Staat 
in 100 Theile zerstückelt und eine Menge fremder Lan- 
deshoheiten inclavirend, selbst wieder von den Landeösho- 
heiten vielfach inclavirt wurde. 
Hier ein strenges selbstständiges Manthsystem herstel- 
len wollen, wäre ein Absurdum gewesen. 
Betrachten wir dagegen den dermaligen Umgang 
Bayerns, welches auf einer arrondirten und geschlossenen 
Oberfläche, den Rheinkreis nicht darein begriffen, eine Be- 
vdlkerung von 57 Millionen besitzt, deren Subsistenz fast 
ausschließlich auf Agricultur und auf Veredlung ihrer Er- 
zeugnisse hingewiesen ist (mit letzterer beschäftigen sich, nach 
dem statistischen Werk des Hrn. Dr. Rudhart, gegen 
200,000 Familien); dann werden wir erkennen, daß wir 
eben so, wie sich die Umstände geändert haben, auch un- 
sere Ansichten ändern müssen. Wir werden dann erken- 
nen, daß es sich dermalen nicht darum handelt, von eini- 
gen 1000 Familien, die sich mit dem Handel beschäfti- 
gen, uns nachtheilige Lehren aufdringen zu lassen, son- 
dern vielmehr darum, die Subsistenz der überwiegenden 
Mehrzahl zu sichern. 
Diese Behauptung umständlich zu zergliedern, meine 
Herren, ist überflüssig, doch hier nur einige Worte zu ihrer 
näheren Begründung. 
Der Handel ist unter dreyerley Beziehungen zu be- 
trachten: 
1) als Einfuhrhandel; als solcher hat er keinen an- 
dern Zweck, als fremde Erzeugnisse aus dem Ausland her- 
einzuschaffen, die wir größtentheils mit baarem Gelde be- 
zahlen müssen. Dieser Umstand kann nicht anders als
	        
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